Entlassung rechtsgültig
Die seitens der Universität Klagenfurt am 3. Mai 2018 gegen Dr.in Heike Egner ausgesprochene Entlassung ist rechtsgültig. Der OGH hat am 27. Juni 2023 die ao. Revision von Frau Dr.in Egner gegen das die Entlassung bestätigende Urteil des OLG Graz zurückgewiesen. Das Urteil des OLG Graz ist somit rechtskräftig und die Entlassung rechtsgültig.