Datenschutzrecht in Schulen
Darf man Noten vor der gesamten Klasse verlesen? Dürfen LehrerInnen WhatsApp-Gruppen mit ihren SchülerInnen gründen? Welche Daten dürfen an Dritte weitergegeben werden (zB bei einem Klassenausflug)? Welche Daten dürfen auf der Schulhomepage veröffentlicht werden? Dürfen Klassenfotos auf der Schulhomepage veröffentlicht werden? Wem dürfen LehrerInnen Auskunft über die Noten und das Verhalten von SchülerInnen geben?
Seit 25. Mai des letzten Jahres müssen sich auch Schulen verstärkt mit den „neuen“ Anforderungen des Datenschutzrechts auseinandersetzen. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sorgt zur Zeit allerdings noch für einige Verwirrung: Worauf müssen Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht oder auf Schulveranstaltungen achten? Was ist erlaubt und was ist jetzt verboten? Diese und andere Unklarheiten sollen nun ausgeräumt werden. Frau Mag.a Stefanie Fasching (Institut für Rechtswissenschaften, Alpen-Adria-Universität) wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Zuge ihres Vortrags eine Einführung in das Datenschutzrecht geben und den Fokus dabei auf Fragen des schulischen Alltags legen.
Datum: 07.05.2019 um 17 00 Uhr
Ort: HS 10