Arbeitsgerichtsverfahren in erster Instanz zugunsten Universität entschieden
Im Mai 2018 hatte eine fristlose Entlassung an der Universität für mediale Aufregung gesorgt. Nach über vierjähriger Verfahrensdauer, die nicht nur auf die zahlreichen Zeugen- und Zeuginnenvernehmungen, sondern auch auf die pandemiebedingten Lockdowns zurückzuführen ist, hat nun das Landesgericht Klagenfurt als zuständiges Arbeitsgericht in I. Instanz ausgesprochen, dass die seinerzeitige Entlassung rechtens war. Es wurde beim Oberlandesgericht Graz Berufung eingelegt; das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.