Alle News von der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften

Bedarfszuweisungen der Länder an die Gemeinden

Prof. Baumgartner beschäftigt sich in einem aktuellen Beitrag mit den Bedarfszuweisungen der Länder an die Gemeinden. Bei diesen Mitteln handelt es sich um eine bedeutsame Finanzierungsquelle der Gemeinden. Die Länder können Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel jedoch nicht für jeden beliebigen Zweck vergeben.

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Quelle: https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LIrfg20200305

Herbstworkshop der WK Personal in Düsseldorf

Am 17. und 18. September 2020 fand der jährliche Herbstworkshop der Wissenschaftlichen Kommission Personal im Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf statt. Die Konferenz, welche in Präsenz abgehalten wurde, fand unter strenger Einhaltung von Hygienevorschriften und mit begrenzten Teilnehmer*innenzahlen, statt.

Die Abteilung PFO war mit Univ.-Ass. Claudia Kitz und Prof. Heiko Breitsohl mit einem Vortrag unter dem Titel „Delivering bad news in organizations: A systematic review“ vertreten.

Zudem referierte Claudia Kitz im Rahmen einer online Parallelveranstaltung für Nachwuchswissenschaftler*innen aus dem deutschsprachigen Raum am 15. September über ihr Dissertationsvorhaben im Forschungsfeld Personal & Organisation.

Weitere Informationen zu den Beiträgen des Herbstworkshops sind unter http://hermes.hsu-hh.de/kommissionpersonal/herbstworkshop-2020/ abrufbar.

Vorträge im Rahmen der Veranstaltung „Forum Law & Economics“

Im Rahmen des Forums „Law & Economics“, das am 15.10.2020 an der Universität Klagenfurt stattfindet, referieren Frau Mag. Christina Markowski LL.M. EMLE (Markovski Schellmann Rechtsanwälte)  zum Thema Grundzüge der verhaltensbasierten Rechtsökonomie und Herr Assoc. Prof. Dr. Wolfgang Weigel (Universität Wien) zum Thema Die Pragmatisierung – (k)ein Nachruf.

Die Presse – Gastbeitrag von Olaf Riss und Michael Pfeifer

Zeugen sind grundsätzlich zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Das gilt vor Verwaltungsbehörden, vor Gerichten und ebenso vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschluss. Nur unter besonderen Voraussetzungen kann ein Zeuge die Aussage verweigern; in diesem Fall spricht man von einem Entschlagungsrecht des Zeugen. Eines der wichtigsten Entschlagungsrechte besteht, wenn sich der Zeuge mit seiner Aussage der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung aussetzt.

In einem aktuellen Artikel im Rechtspanorama der Tageszeitung Die Presse beleuchten Michael Pfeifer und Olaf Riss vom Klagenfurter Lehrstuhl für Wirtschaftsprivatrecht, warum und unter welchen Voraussetzungen Zeugen dieses Entschlagungsrecht beanspruchen können.

Die Presse Rechtspanorama, 28.9.2020