EUROPEAN ASSOCIATION OF TAX LAW PROFESSORS, CONGRESS 2023, LUXEMBOURG
Von 8. – 10. Juni 2023 fand der Jahreskongress der European Association of Tax Law Professors (EATLP) in Luxembourg statt. Das Thema des diesjährigen Kongresses lautete „Computation of Taxable Business Profits: Book-Tax Conformity and Other Issues“.
Im Wesentlichen geht es bei dem Thema um die Frage, ob die steuerliche Gewinnermittlung an die unternehmensrechtliche Gewinnermittlung – wie dies in Österreich bei der § 5-Gewinnermittlung der Fall ist – anknüpfen soll oder ob es für steuerliche Zwecke nicht besser wäre, die Steuerbemessungsgrundlage nach völlig eigenständigen Regeln zu ermitteln. Die in einigen Ländern übliche Anknüpfung der steuerlichen Gewinnermittlung an das unternehmensrechtliche Rechnungswesen nutzen Steuerpflichtige, um abgabenrechtliche Bestimmungen mittelbar über die unionsrechtlich vereinheitlichten Rechnungslegungsstandards auf ihre Unionsrechtskonformität hin überprüfen zu lassen. Dazu wurde auf dem Kongress die These in den Raum gestellt, ob sich der EuGH bei der Auslegung von Rechnungslegungsstandards nicht allzu häufig irrt. Eine weitere Frage, die vor dem Hintergrund der Umsetzung einer globalen Mindestbesteuerung und der neuerlichen Diskussion über die Einführung einer einheitlichen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage in der EU diskutiert wurde, war, inwieweit zur Besteuerung auf konsolidierte Konzernabschlüsse zurückgegriffen werden kann.
Am letzten Tag der Tagung gab Em. Prof. Dr. Bertil Wiman (Uppsala) einen Rückblick über 25 Jahre EATLP. Die Gesellschaft wurde im Jahr 1999 anlässlich einer von Prof. Wiman an der Handelshögskolan in Stockholm abgehaltenen Tagung gegründet. Das damalige Tagungsthema lautete „Taxation of SME“. Österreichischer Nationalberichterstatter war damals ein gewisser Dr. Johannes Heinrich, Universitätsassistent an der Universität Graz.
An dem Kongress in Luxembourg nahmen Univ.-Prof. MMag. Dr. Johannes Heinrich, Univ.-Ass. Mag. Michaela Pitzer, Bsc. Msc. und Univ.-Ass. Mag.Valentina Freudenberger teil.