Kick-off Veranstaltung des Qualifizierungsprogramms zum Law Office Manager

Am 16. Januar 2018 trafen in den Räumlichkeiten des Seepark Hotels im Rahmen der Vorstellung des Qualifizierungsprogramms zum Law Office Manager erstmals interessierte Studierende auf Vertreterinnen und Vertreter der am Programm mitwirkenden Rechtsanwaltskanzleien.

Einleitend betonte Frau VR Ass.-Prof. Dr. Doris Hattenberger (Vizerektorin für Lehre; Institut für Rechtswissenschaften) die Einzigartigkeit dieses von der Rechtsanwaltskammer Kärnten in Kooperation mit dem Institut für Rechtswissenschaften entwickelten Qualifizierungsprogramms, das juristisches und betriebswirtschaftliches Fachwissen mit der Praxis verknüpft und den Studierenden zukünftige Berufsperspektiven aufzeigen soll.

Im Anschluss präsentierten Dr. Gernot Murko (Präsident der Rechtsanwaltskammer für Kärnten) und Univ.-Prof. Dr. Johannes Heinrich (Vorstand des Instituts für Rechtswissenschaften) die Gründe für die Etablierung eines solchen Qualifizierungsprogramms, dessen Inhalte und den organisatorischen Ablauf.

Die gestiegenen Anforderungen an die Qualität der Arbeit von Rechtsanwaltskanzleien, der umfassende elektronische Rechtsverkehr zwischen Anwälten, Gerichten und Behörden, Fragen des Datenschutzes und der Geldwäsche lassen den Support der unmittelbar rechtsanwaltlich tätigen Personen durch juristisch und betriebswirtschaftlich geschulte Mitarbeiter als sinnvoll erscheinen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Qualifizierungsprogramms gewinnen im Rahmen einer ein- bis zweimonatigen Praxis Einblicke in die Tätigkeiten einer Rechtsanwaltskanzlei. Verteilt über das Jahr erhalten sie eine vertiefte Ausbildung in den Bereichen Zivilprozess-, Grundbuchs-, Exekutions- und Insolvenzrecht und zusätzlich die Möglichkeit, gratis an den Weiterbildungsveranstaltungen der Kärntner Rechtsanwaltskammer teilzunehmen. Die beruflichen Kontakte, die im Rahmen des Programms geknüpft werden, stellen für die eine oder den anderen den Grundstein für eine erfolgreiche berufliche Zukunft dar.

Als Beleg für die erfolgreiche Teilnahme am Qualifizierungsprogramm zum Law Office Manager erhalten die Teilnehmer/innen ein Zertifikat.

Jahrestagung: Kommunales Wirtschaftsrecht 2017

Am 23. November 2017 fand erstmals die Jahrestagung Kommunales Wirtschaftsrecht der Rechtsakademie Manz in Wien statt. Aus Anlass dieser Premiere wurden im eleganten historischen Ambiente der Konferenzräume des Hotel de France relevante Rechtsfragen der kommunalen Wirtschaftstätigkeit zu den Themen der Gemeindekooperationen, des Vergaberechts, des Steuerrechts sowie des Arbeits- und Sozialrechts in praxisgerechter Weise aufbereitet.

Univ.-Prof. Dr. Gerhard Baumgartner, Institut für Rechtswissenschaften, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (Tagungsleitung), stellte die Kooperationsmöglichkeiten von Gemeinden sowie die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen von Gemeindekooperationen dar. Dr. Claudia Fuchs, LL.M., Niederhuber & Partner ging auf die Neuerungen im Vergaberecht für kommunale Auftragsvergaben ein und beleuchtete dabei insbesondere die wesentlichen Aspekte des Vergabereformpakets 2017. Univ.-Prof. Dr. Johannes Heinrich, Institut für Rechtswissenschaften, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, gab den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Einblicke in aktuelle steuerrechtliche Fragen kommunaler Wirtschaftstätigkeit. Näher behandelt wurden dabei die Besteuerung von Grundstückstransaktionen, die Abgrenzung von hoheitlichen zu erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten sowie Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten der strategischen Beschaffung. Univ.-Prof. Dr. Christoph Kietaibl, Institut für Rechtswissenschaften, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, referierte abschließend über den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bereich kommunaler Unternehmen. Im Fokus standen unter anderem das Verhältnis zwischen öffentlichem und privatem Dienstrecht, Details der Belegschaftsvertretung und Betriebsverfassung sowie ausgewählte Einzelfragen beispielsweise bezüglich der Anwendung des Betriebsübergangsrechts, der Entgeltgestaltung und Personalmaßnahmen.

 

v.l.n.r.: C. Fuchs, G. Baumgartner, J. Heinrich, Ch. Kietaibl

Ermessen im Sinne des Gesetzes

Zußner, Matthias
Verlag Österreich, 2017

Zur Bedeutung von Ermessensspielräumen für die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Frage nach den Grenzen verwaltungsgerichtlicher Entscheidungsbefugnis bei der Kontrolle der Rechtmäßigkeit verwaltungsbehördlicher Entscheidungen ist so alt wie die Verwaltungsgerichtsbarkeit selbst. Wie das rezente Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts zur geplanten dritten Start- und Landepiste am Flughafen Wien gezeigt hat, ist sie deshalb aber nicht minder aktuell – und zwar nicht nur aus Sicht der Rechtswissenschaft, sondern auch für die Rechtspraxis. Das Ermessen bildet dabei schon nach verfassungsrechtlicher Grundlegung den Schlüsselbegriff bei der Abgrenzung der Verantwortungsbereiche von Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die vorliegende Arbeit versucht, dem verfassungsrechtlichen Ermessensbegriff mit einer systematischen Modellanalyse Konturen zu verleihen, um so mehr Klarheit über die Reichweite verwaltungsgerichtlicher Entscheidungsbefugnis zu schaffen.

Weitere Informationen

PraktikerInnenseminar zum Thema “Diskriminierung – Schutz und Folgen im Arbeitsrecht“

Die Arbeiterkammer Kärnten veranstaltete am 17.11.2017 gemeinsam mit dem Institut für Rechtswissenschaften der AAU Klagenfurt ein PraktikerInnenseminar zum Thema “Diskriminierung – Schutz und Folgen im Arbeitsrecht“.

Nach der Begrüßung der zahlreichen Gäste durch Herrn Dr. Peter Wenig von der Arbeiterkammer Kärnten und Herrn Univ.-Prof. Dr. Christoph Kietaibl vom Institut für Rechtswissenschaften referierte Herr Univ.-Ass. Mag. Thomas Dullinger von der Universität Wien zu Fragen der Diskriminierung wegen Religion und Bekleidung. Frau Univ.-Ass. Dr. Verena Vinzenz von der Universität Innsbruck befasste sich in ihrem Vortrag mit den schadenersatzrechtlichen Folgen von Diskriminierungen. Weiters referierte Frau Ass.-Prof. Dr. Julia Eichinger von der WU Wien zum Thema Vertragsauflösung und Diskriminierung.

Im Anschluss an die Vorträge wurde umfassend diskutiert. Die Vorträge werden in einem von Prof. Kietaibl und Prof. Resch herausgegebenen Tagungsband publiziert.