Premiere: Erstmalige Vergabe des ZFR-Awards

Mitte Jänner wurde erstmals der ZFR-Award vergeben. Die Herausgeber und der Verlag der Zeitschrift für Finanzmarktrecht (ZFR) zeichnen damit eine herausragende wissenschaftliche Abschlussarbeit auf dem Gebiet des österreichischen oder europäischen Finanzmarktrechts aus.

Heuriger Preisträger ist Dr. Alexander Wilfinger, der seine an der WU Wien approbierte Dissertation dem hochaktuellen Thema „Verbraucherschutz durch Kapitalmarktaufsicht“ gewidmet hat. Die feierliche Auszeichnung fand im Rahmen einer hochkarätig besuchten Diskussionsveranstaltung in den schicken Räumlichkeiten der Dependance der HYPO Vorarlberg in Wien statt.

Prof. Olaf Riss (AAU Klagenfurt) war als Mitherausgeber der ZFR auch Mitglied der Jury und durfte nach einer Laudatio auf Dr. Alexander Wilfinger den Preis überreichen. Im Anschluss erörterte Prof. Nicolas Raschauer (Universität Liechtenstein) in einer Keynote die neuen Befugnisse der Finanzmarktaufsicht (FMA) im Rahmen der Produktintervention.

Damit feierte das neue Veranstaltungsformat aus der Werkstatt der ZFR seine Premiere: Beim ZFR-Roundtable diskutieren Experten aus Wissenschaft, Rechtsberatung und Praxis hochaktuelle Themen des Finanzmarktrechts. Natürlich kam beim anschließenden Get-Together der gesellige Teil nicht zu kurz.

 

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Abschlussveranstaltung des Wiener Moot Courts aus Zivilrecht

Vergangene Woche fand in den altehrwürdigen Hallen der Böhmischen Hofkanzlei am Verwaltungsgerichtshof die Abschlussveranstaltung des Wiener Moot Courts aus Zivilrecht statt. In dieser Speziallehrveranstaltung simulierten Studierende in einem Prozessspiel vor einem Richtersenat das Rechtsmittelverfahren in dritter Instanz.

Zehn 3er-Teams des Wiener Juridicums und der WU Wien traten dabei in der Rolle als anwaltliche Vertreter gegeneinander an; jedes Team war betreut von einer renommierten Anwaltskanzlei. Ihre Plädoyers hielten die Teams auch heuer vor dem hochkarätigen Senat des Obersten Moot Court, der sich je aus einem Vertreter der Anwaltschaft und der Richterschaft und einem Universitätslehrer zusammensetzte.

Die Verhandlung folgte dabei streng den Regeln der ZPO und des Zivilverfahrensrechts: Der Senat verkündete seine Urteile „Im Namen der Republik“ und für den erkennenden Senat galt die Amtskleid-Verordnung.

Die beiden besten Teams werden ihre Fakultät im Sommersemester beim Bundesfinale im Wettstreit mit den anderen österreichischen Fakultäten vertreten.

Prof. Riss von der Universität Klagenfurt wirkte als Senatsmitglied mit und war vom Niveau der Leistungen der Teilnehmer begeistert: „Solche Lehrveranstaltungen spornen die Studierenden nicht nur zu Höchstleistungen an, sondern bereiten sie auch ideal auf den Anwalts- und Richterberuf vor. Wir wollen diese Art von Lehrveranstaltung daher schon bald auch an der AAU etablieren.“

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Neuerscheinung des Klang-Großkommentars zum ABGB

Rechtzeitig zum Start ins neue Jahr ist der 17. Band des Klang-Großkommentars zum ABGB erschienen, der die Bestimmungen zum Bevollmächtigungsvertrag und anderen Arten der Geschäftsführung enthält.

Christoph Kietaibl und Mona Ladler vom Institut für Rechtswissenschaften haben die Regelungen zur Geschäftsführung ohne Auftrag kommentiert.

Der „Klang-Kommentar“ ist von jeher vom Anspruch geprägt, eine Kommentierung auf hohem wissenschaftlichem Niveau zu bieten, die sich nicht mit der Wiedergabe der Judikatur und Literatur begnügt, sondern auch kritisch eigene Positionen vertritt und über den „Tellerrand“ hinausblickt.

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Treuhändiger Liegenschaftsverkehr

Am 11. Dezember 2019 hielt Univ.-Prof. Dr. Olaf Riss im Rahmen des vom Institut für Rechtswissenschaften der Universität Klagenfurt gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer Kärnten veranstalteten PraktikerInnen-Seminars einen Vortrag zum Thema „Treuhändiger Liegenschaftsverkehr“.

Schwerpunkt des Vortages waren aktuelle OGH-Entscheidungen zu den Treuhand-, Interessenwahrungs- und  Schadenersatzpflichten sowie des Risikos von Treuhändern.

Aufgrund der praktischen Relevanz gab es vonseiten der interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer viele Fragen und angeregte Diskussionen zu den einzelnen OGH-Entscheidungen.