Die Presse – Gastbeitrag von Olaf Riss und Michael Pfeifer

Zeugen sind grundsätzlich zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Das gilt vor Verwaltungsbehörden, vor Gerichten und ebenso vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschluss. Nur unter besonderen Voraussetzungen kann ein Zeuge die Aussage verweigern; in diesem Fall spricht man von einem Entschlagungsrecht des Zeugen. Eines der wichtigsten Entschlagungsrechte besteht, wenn sich der Zeuge mit seiner Aussage der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung aussetzt.

In einem aktuellen Artikel im Rechtspanorama der Tageszeitung Die Presse beleuchten Michael Pfeifer und Olaf Riss vom Klagenfurter Lehrstuhl für Wirtschaftsprivatrecht, warum und unter welchen Voraussetzungen Zeugen dieses Entschlagungsrecht beanspruchen können.

Die Presse Rechtspanorama, 28.9.2020

 

Juristen-Forum am Faaker See am 06.10. und 07.10.2020 – „Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers gegenüber Dritte im Konfliktfall“

Ärzte geraten immer wieder unter Druck von Seiten der Medien, wenn Patienten den Vorwurf von Behandlungsfehlern erheben. Allzu oft fehlt es auch an Rückendeckung durch den Arbeitgeber, sodass es schnell zu berufsschädigenden Vorverurteilungen kommt.

Das Seminar befasst sich aus unterschiedlichen Perspektiven mit der Frage, inwieweit es Pflichten des Dienstgebers und der Belegschaftsvertretung gibt, den Spitalsarzt in solchen Situationen zu schützen.

Als Vortragende sind unter anderem Univ.-Prof. Dr. Christoph Kietaibl zum Thema „Rechte und Pflichten des Betriebsrats bzw. der Personalvertretung“

und Univ.-Prof. Dr. Gerhard Baumgartner zum Thema „Verfassungsrecht/Medienrecht: Persönlichkeitsschutz im Verhältnis zu Medien“ eingeladen.

Initiativbewerbungen erwünscht

In den vier Fachbereichen des Instituts für Rechtswissenschaften ist ein sehr engagiertes Team von studentischen Mitarbeiter/innen und Universitätsassistent/innen tätig. Wir freuen uns sehr, wenn auch Sie Interesse daran haben, am Institut für Rechtswissenschaften mitzuarbeiten und Teil unseres Teams zu werden. Freie PRAE DOC-Stellen (Universitätsassistent/innen) schreiben wir über das Job-Portal der AAU aus (jobs.aau.at). Außerdem veröffentlichen wir freie Stellen immer auf unseren Social Media-Kanälen.

Auch wenn gerade keine Stelle zu besetzen sein sollte, freuen wir uns sehr über Initiativbewerbungen als studentische/r Mitarbeiter/in mit fortgeschrittenem Studium oder als Universitätsassistent/in. Wir halten Ihre Bewerbung dann in Evidenz, bis wieder eine Stelle zu besetzen ist. Bei Interesse senden Sie Ihre aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Studienerfolgsnachweis) bitte per Mail an wirtschaftsprivatrecht [at] aau [dot] at.

 

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Für das Masterstudium Wirtschaftsrecht gibt es kein Aufnahmeverfahren; die Zulassung erfolgt an der Universität Klagenfurt.