Prof. Franz Hartlieb mit Kulturpreis des Landes Kärnten ausgezeichnet

Franz Hartlieb, Professor für Privatrecht mit Schwerpunkt Unternehmens- und Gesellschaftsrecht am Institut für Rechtswissenschaften, wurde am 13.12.2024 von Landeshauptmann Peter Kaiser mit dem Kulturpreis des Landes Kärnten 2024 – Förderungspreis für Geistes- und Sozialwissenschaften ausgezeichnet.

Wir gratulieren herzlich!

Zum Preisträger:

Franz Hartlieb, geboren 1987 in Klagenfurt, ist Professor für Privatrecht mit Schwerpunkt Unternehmens- und Gesellschaftsrecht am Institut für Rechtswissenschaften. Er studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten Klagenfurt, Salzburg, Linz und Rom. 2022 hat ihm die Universität Graz die Lehrbefugnis für Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen. Für seine Habilitationsschrift „Verbandsvertragsrecht“ erhielt er den Gustav Figdor-Preis der Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften der ÖAW, den Walter Haslinger-Preis sowie den Josef Krainer-Würdigungspreis. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, im wirtschaftsnahen Zivilrecht und im Kapitalmarktrecht.

Save the date: Karrierewege für Jurist:innen am 23.10.2024

Karrierewege für Jurist:innen
Deine Fragen, unsere Antworten

 

Das Institut für Rechtswissenschaften lädt herzlich zur Informationsveranstaltung „Karrierewege für Jurist:innen“ am Mittwoch, den 23. Oktober 2024 ab 17:00 Uhr an der Universität Klagenfurt (Z.1.29 – Oman-Saal) ein.

Diese Veranstaltung zeigt, welche Karrierewege Studierenden mit dem Masterstudium Wirtschaftsrecht offenstehen. Sie bietet überdies eine einmalige Gelegenheit, erfahrene Jurist:innen aus dem Nähkästchen plaudern zu hören.

Im Anschluss können bei einem Get-together mit Brötchen und Getränken in informeller Atmosphäre fleißig Kontakte geknüpft werden.

Um Anmeldung bis 18.10.2024 wird gebeten: rewi [at] aau [dot] at.

Programm

 

 

Forschungszirkel Wirtschaftsprivatrecht 2023

In seinem vierten Jahr kehrte der Forschungszirkel Wirtschaftsprivatrecht aus dem Salzkammergut wieder nach Kärnten, genauer nach Seelach am Klopeiner See zurück (28.6.-30.6.2023). Und auch dieses Jahr hatte es sich diese Veranstaltung zur Aufgabe gemacht, Nachwuchswissenschaftler*innen von österreichischen und ausländischen Fakultäten zusammenzubringen und zu fördern.

Die Veranstalter Olaf Riss sowie Christoph Kietaibl (Universität Klagenfurt), Christian Koller (Universität Wien) und Johannes W. Flume (Paris-Lodron Universität Salzburg) freuten sich über drei Tage hinweg dauernden regen Zulauf und spannende Diskussionen. Wertvolle Unterstützung erhielten sie diesmal von Lisa Isola (Universität Graz), Abbo Junker (Universität  München) und Wolfgang Faber (Universität Salzburg), die ihre Zeit und Expertise als Diskussionsleiter zur Verfügung stellten.

Die Hauptrollen kamen aber den acht Habilitand*innen zu, welche Thesen aus ihren aktuellen Forschungsarbeiten zum Zivil-, Unternehmens- und Arbeitsrecht sowie zum zivilgerichtlichen Verfahren vor- und zur Diskussion stellten:

  • Thomas Dullinger (Universität Wien): Sicherung der Effektivität arbeitsrechtlicher Normen durch das Beendigungsrecht
  • Helene Hayden (Universität Wien): Zurechnungsgrundsätze und -grenzen: eine systematische Betrachtungsweise
  • Lukas Klever (Johannes-Kepler-Universität Linz): Der Übergang von Eigentum und Gefahr bei mangelhafter Leistung
  • Christoph Kronthaler (Universität Innsbruck): Zum Übereignungstatbestand bei Liegenschaften
  • Kevin Labner (Universität Wien): Das EuZVR als Sanierungsfall? Über blinde Flecken in der grenzüberschreitenden Sanierung
  • Matthias Lüdeking (Ludwig-Maximilian-Universität München): Zu den moralischen Grundlagen der Lieferkettenhaftung für Menschrechtsverletzungen
  • Christoph Rennig (Universität Marburg): Recht als Vertragsgegenstand
  • Sophia Schwemmer (Universität Heidelberg): Risikofinanzierung zwischen Schuldrecht und Gesellschaftstrecht

    Besonderer Dank gilt Abbo Junker (Universität München), der in seinem feierlichen Eröffnungsvortrag das Leben und Wirken von Robert Rebhahn (†) gewürdigt hat.

 

Moot Court 13.1.2023

Landesgericht Klagenfurt, 13.1.2023

Am frühen Nachmittag des 13. 1. 2023 wetteiferten zwei Studierenden-Teams der Universität Klagenfurt am hiesigen Landesgericht um die besseren Argumente.

Der Moot Court ist eine Speziallehrveranstaltung, die bei Jus-Studierenden eine lange Tradition hat.

In einem fiktiven Zivilprozess dritter Instanz fochten die Herren Stefan Torker, BSc (am Verhandlungstag erkrankt), Marvin Stramitzer, BSc sowie Raphael Trabe, BSc als Parteienvertreter des Beklagten gegen die Frauen Alexandra Oswald, BA BSc BSc, Barbara Guggenberger sowie Herr Felix Stromberger, BSc als ParteienvertreterInnen des Klägers.

Veranstaltet wurde die Kärntner Vorrunde des Moot Courts von Prof. Olaf Riss und Prof. Christoph Kietaibl (Institut für Rechtswissenschaften; Universität Klagenfurt).

Im Vorfeld mussten die Beklagtenvertreter Torker, Stramitzer und Trabe aufgrund eines erst- und zweitinstanzlichen Urteils eine schriftliche Revision an den OGH nach den Kriterien der Zivilprozessordnung verfassen; unterstützt wurden sie dabei von RA Dr. Bernhard Fink.

Darauf erwiderten die Klagevertreterinnen Oswald, Guggenberger und Stromberger mittels schriftlicher Revisionsbeantwortung; sie wurden von RA Dr. Christian Tschurtschenthaler, LLM begleitet.

In der im Großen Schwurgerichtssaal ausgetragenen Verhandlung kam es dann am 13. 1. 2023 zum Showdown:

Die Rechtssache betraf eine Streitigkeit zweier Grundstücksnachbarn (= Kläger und Beklagter). Deren Vorgänger hatten in den 1960er Jahren ein Bauverbot zugunsten des Beklagtengrundstücks vereinbart und in das Grundbuch eingetragen: Danach durfte das Klägergrundstück zwar als Lagerplatz genützt werden, jegliche Bautätigkeit darauf sollte aber verboten sein. Über die letzten Jahrzehnte verstießen die Vorgänger des Klägers immer wieder gegen dieses Verbot und bauten unter anderen mehrere Lagerhallen und eine Betonproduktionsanlage. Weil der Vorgänger des Beklagten sich keinem dieser Verstöße widersetzt hatte, argumentierten Guggenberger, Oswald und Stromberger, dass eine sogenannte Freiheitsersitzung stattgefunden habe (§ 1488 ABGB), dass sie also freies Eigentum ersessen hätten und das Bauverbot somit erloschen sei. Sie verlangten, das im Grundbuch eingetragene Bauverbot zu löschen. Dagegen hielten Torker, Stramitzer und Trabe, dass eine bestimmte, im Zusammenhang mit der erlaubten Lagertätigkeit bezogene Bautätigkeit erlaubt sei und der Vorgänger der Beklagten die baulichen Widersetzungshandlungen stets konkludent gebilligt habe.

Der RichterInnensenat setzte sich zusammen aus RAin Mag.a Astrid Roblyek (Rechtsanwältin in Klagenfurt und Obfrau der Kärntner Juristischen Gesellschaft), Rat Mag. Daniel Binder (Richter des Landesgerichts Klagenfurt sowie im Evidenzbüro des OGH) sowie Univ.-Prof. Dr. Sixtus-Ferdinand Kraus (JKU Linz). Er folgte größtenteils der Rechtsauffassung des Revisionsteams Torker, Stramitzer und Trabe.

Die Kärntner Vorrunde des Moot Courts aus Zivilrecht entschied jedoch das Revisionsgegner-Team Oswald, Guggenberger und Stromberger für sich. Damit haben sie sich für das Bundesfinale Moot Court aus Zivil- und Zivilverfahren qualifiziert, das am im Juni 2023 in Graz ausgetragen wird.

Dort werden sie die Universität Klagenfurt vertreten und sich mit den besten der besten Studierenden aller österreichischen juristischen Fakultäten messen. Dafür wünschen wir alles Gute!