Am 5. April 2018 luden das Institut für Rechtswissenschaften, die Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH und die Wirtschaftskammer Kärnten zu einer spannenden Veranstaltung unter dem Titel „Die Aarhus-Konvention – Quo vadis?„.
Seit geraumer Zeit lässt ein Schlagwort Projektwerber bangen und Umweltorganisationen hoffen: Die Aarhus-Konvention. Mit der wegweisenden Entscheidung in der Rechtssache Protect hat der Europäische Gerichtshof unter Berufung auf die Aarhus-Konvention die Rechtsposition von Umweltorganisationen im Anlagenverfahren massiv gestärkt. Umweltorganisationen sind an umweltrechtlichen Bewilligungsverfahren als Parteien zu beteiligen und haben das Recht, behördliche Entscheidungen zu bekämpfen. Auch der im österreichischen Verfahrensrecht an sich vorgesehene Verlust der Parteistellung mangels rechtzeitiger Erhebung von Einwendungen soll dem nicht entgegenstehen. Angesichts der daraus resultierenden Unsicherheiten für die Projektwerber wurde bereits der Ruf nach einer Klärung durch den Gesetzgeber laut.
Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde die Bedeutung der Aarhus-Konvention für das Umwelt- und Anlagenrecht aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet und diskutiert: Nach der Begrüßung durch Univ.-Prof. Dr. Gerhard Baumgartner (Institut für Rechtswissenschaften) folgte ein Vortrag von Univ.-Ass. Mag. Eva-Maria Sobej (Institut für Rechtswissenschaften) zu den Grundlagen der Aarhus-Konvention. Anschließend referierten Dr. Tatjana Dworak (Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH) über die Entscheidung Protect und ihre Auswirkungen und DI Robert Unglaub (Obmann des Bündnis Alpenkonvention Kärnten) über die Entstehung und Sinnhaftigkeit von Bürgerrechten. Den Abschluss bildete Dr. Elisabeth Furherr (WKO) mit dem Thema „Die Aarhus-Konvention aus Sicht der Wirtschaft – Vorschläge zur Umsetzung„.