„Die Geschlechterklasse brauchen wir nicht mehr, außer in Begehrensangelegenheiten. Und diese sind zutiefst privat.“
Die Fortschrittlichkeit im Umgang mit Menschen, die sich in den Kategorien Mann/Frau nicht einordnen können oder wollen, lässt sich am lebenspraktischen Beispiel von Unisex-Toiletten ablesen. Während diese in so manchem skandinavischen Land eine Selbstverständlichkeit sind, wurde deren Installation in öffentlichen Gebäuden kürzlich von Donald Trump wieder verboten. Universitäten wie die University of California, Berkeley halten dagegen. Die Argumente, warum an der Binarität der Geschlechter so unbedingt festgehalten werden müsse, sind häufig stark affektiv. Weltweit ist anzunehmen, dass rund 1,7 Prozent der Menschen intergeschlechtlich sind. Aktuell wurde hierzulande vom Verfassungsgerichtshof für das Personenstandsgesetz festgestellt, dass zwar die Eintragung des Geschlechts in Personenstandsregister und –urkunden nötig sei, dieses aber nicht auf männlich oder weiblich beschränkt sein dürfe. Der VfGH ließ dabei offen, wie das dritte Geschlecht zu bezeichnen ist. Wir haben mit Alice Pechriggl aus Anlass der Tagung „Gender in Transition“ darüber gesprochen, warum das Beharren auf die Zweigeschlechtlichkeit in vielen Bereichen so standhaft ist und warum sie trotzdem „Licht am Ende des Tunnels“ sieht.