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Team der Universität Klagenfurt verfasst besten Schriftsatz und gewinnt 2. Platz im österreichweiten Moot Court Arbeitsrecht

Am 13.6. fand zum dritten Mal der österreichische Moot Court aus Arbeitsrecht statt, an dem erstmals auch die Universität Klagenfurt teilnahm.

Bei diesem Bewerb treten Studierende der Rechtswissenschaften in Zweier-Teams in einer simulierten Gerichtsverhandlung als Kläger und Beklagte gegeneinander an. Dabei müssen die Teams vorab Schriftsätze (Revision und Revisionsbeantwortung) zu einem fiktiven Fall verfassen, der dann vor einem hochkarätigen Richter:innensenat (bestehend aus Höchstrichter:innen und anderen hochrangigen Expert:innen aus Rechtswissenschaft und Praxis) verhandelt wird.

Gegenstand der Verhandlungen, die in den Räumlichkeiten der Arbeiterkammer in Wien stattfanden, waren aktuelle und hochkomplexe Fragen des europäischen Betriebsübergangsrechts sowie des Betriebsverfassungs- und Betriebspensionsrechts.

Die Universität Klagenfurt wurde von Barbara Guggenberger und Rabia Karim Saleemi vertreten (beide Studierende im neuen Masterstudium Wirtschaftsrecht) und konnte bei ihrem Debut Spitzenplätze durch hervorragende Schriftsätze sowie beeindruckende Plädoyers und juristische Argumentation vor dem Richer:innensenat erringen.

In der Vorrunde am Vormittag setzte sich das Team aus Klagenfurt gegen alle teilnehmenden rechtswissenschaftlichen Fakultäten durch (Juridicum Wien, Salzburg, Graz, Linz, SFU) und musste sich erst im heiß umkämpften Finale am Nachmittag knapp der WU Wien geschlagen geben. Neben dem 2. Platz in der Gesamtwertung konnte das Team aus Klagenfurt in der Kategorie bester Schriftsatz den 1. Platz erringen und in dieser Wertung alle anderen teilnehmenden Universitäten hinter sich lassen.

Betreut wurde das Team aus Klagenfurt von Conrad Greiner, Thomas Pfalz und Christoph Kietaibl vom Institut für Rechtswissenschaften sowie von der Rechtsanwaltskanzlei Murko-Bauer-Murko-Klatzer.

Lohn statt Taschengeld: Menschen mit Lernschwierigkeiten ein selbstbestimmtes Leben außerhalb von Institutionen ermöglichen

In Österreich ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit Oktober 2008 in Kraft. Die Übereinkunft sieht vor, dass alle Menschen frei in der Wahl ihres Wohn- und Aufenthaltsortes sind. Menschen mit Lernschwierigkeiten, die also mit intellektuellen Beeinträchtigungen leben, werden hierzulande aber häufig in Einrichtungen untergebracht, ob sie das wollen oder nicht. Eine Forschungsgruppe an der Universität Klagenfurt wirft einen kritischen Blick auf diese Institutionalisierung. Mit zwei Projekten in Kärnten erlangen Menschen mit Lernschwierigkeiten nun schon deutlich mehr Unabhängigkeit. Die Projekte, sowie weitere Forschungsarbeiten, unter anderem aus dem Bereich der Wohnungslosenhilfe und zum Thema Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, werden im Rahmen des Sozialpädagogischen Fachtags am 24. Juni 2022 an der Universität Klagenfurt vorgestellt.

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QS World University Rankings 2023: Universität Klagenfurt steigt im globalen Ranking erneut auf

In den aktuellen QS World University Rankings (WUR) 2023 erreicht die Universität Klagenfurt ihre bisher beste Platzierung und hat sich von der Ranggruppe 501-510 (Vorjahr) auf Platz 486 verbessert. Die Universität befindet sich erstmals unter den Top 500 und erreicht eine Top-Platzierung.

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Sommerfest der Universität Klagenfurt am 10. Juni 2022

Am 10. Juni findet nach langer Pause wieder das Sommerfest am Campus der Universität Klagenfurt statt. Mitarbeiter*innen, Studierende, Absolvent*innen und Freund*innen der Universität sind herzlich dazu eingeladen, gemeinsam zu feiern. Das Programm ist sehr vielfältig und reicht vom Kinder- und Sportprogramm, musikalischen Top-Acts, bis hin zu Street-Food-Ständen – und das alles bei freiem Eintritt.

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