Die Fakultät für Kulturwissenschaften der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt bringt zwei Dissertationsstipendien zu je € 11.200,- zur Ausschreibung. (Unter Berücksichtigung der Höchstgrenze für den steuerfreien Bezug von Stipendien, dzt. jährlich € 8.580,- lt. Studienförderungsgesetz 1992 – StudFG, daher wird eine Auszahlung in 10 Monatsraten zu je € 1.120,- beginnend mit September 2019 empfohlen.)
Voraussetzungen:
Die KandidatInnen müssen bereits eine Betreuungsvereinbarung im Doktoratsstudium an der Fakultät für Kulturwissenschaften der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt nach dem auslaufenden Doktoratscurriculum haben oder sie müssen die Präsentation ihres Dissertationsexposés im neuen Doktoratscurriculum positiv absolviert haben.
Vorzulegen sind:
Ein Exposé der Dissertation im Bereich der an der KUWI angebotenen Doktoratsstudien samt Zeitplan sowie ein Lebenslauf und die in der Beilage angeführten Dokumente mit der Unterschrift des Betreuers/der Betreuerin.
Die Bewerbungen von DoktorandInnen in den an der Fakultät vertretenen Fächern sind bis 28. Juni 2019 zu richten an DekanInKuWi [at] aau [dot] at.
Die Entscheidung wird Ende Juli bekannt gegeben.
Rahmenrichtlinien für die Vergabe eines Dissertationsstipendiums
BewerberInnen müssen folgende Kriterien erfüllen:
1. Das Einkommen darf nicht über dem Höchststipendium nach dem Studienförderungsgesetz liegen (siehe Studienförderungsgesetz 1992 – StudFG)
2. Die BewerberInnen sollten weder eine Planstelle des Bundes bekleiden noch Angestellte/r der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt sein.
3. Mit dem Forschungsstipendium ist ein wissenschaftliches Projekt durchzuführen, mit dem die KandidatInnen die Erarbeitung einer Dissertationsschrift anstreben.
Dem schriftlichen Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Projektbeschreibung
- Befürwortung des Projektes durch die Projektbetreuerin/den Projektbetreuer
- Lebenslauf
- Nach Beendigung der Förderung ist ein kurzer Abschlussbericht (m 2 Seiten) zum Stand der Arbeit einzureichen.