Aufnahmeverfahren Lehramt Sekundarstufe: computerbasierter Test entfällt
Aufgrund Covid-19 wird das Aufnahmeverfahren Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung angepasst. Der computerbasierte Zulassungstest (Modul B) entfällt für das Studienjahr 2020/21. Das Online-Self-Assessment (Modul A) ist bis 15. Mai 2020 abzuschließen.
Studienwerberinnen und -werber, die ab Herbst 2020 das Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung an einer Universität oder Pädagogischen Hochschule des Entwicklungsverbunds Süd-Ost (Bundesländer Burgenland, Kärnten, Steiermark) absolvieren wollen, müssen zuvor das allgemeine Aufnahmeverfahren für Lehramtsstudien durchlaufen. Dieses besteht aus einem Online-Self-Assessment und einem computerbasierten Zulassungstest am jeweiligen Standort.
Angesichts der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Aussetzung des Präsenzbetriebs an den Prüfungsorten haben die Institutionen des Entwicklungsverbunds Süd-Ost entschieden, die computerbasierte Testung (Modul B) in diesem Jahr auszusetzen.
Das Online-Self-Assessment (Modul A) müssen die Studienwerberinnen und -werber allerdings wie bisher innerhalb der Registrierungsfrist bis 15. Mai 2020, 12:00 Uhr absolvieren. Auch der Registrierungsprozess im Anmeldeportal www.zulassunglehramt.at muss bis zu diesem Datum vollständig abgeschlossen werden.
Die Zulassungsprüfungen zur Feststellung der fachlichen, künstlerischen oder sportlichen Eignung bei bestimmten Unterrichtsfächern bleiben weiterhin bestehen und werden unter entsprechender Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften durchgeführt. Dasselbe gilt für Unterrichtsfächer mit Reihungsverfahren für die Studienplatzvergabe: auch diese Aufnahmeprüfungen finden statt.
Aufgrund der Verschiebung der Zentralmatura und der damit verbundenen Unsicherheit bei der Studienwahl gibt es für Spätentschlossene in diesem Jahr die Möglichkeit, sich in einem zweiten Zeitfenster von 1. Juli bis 14. August 2020, 12:00 Uhr, für das allgemeine Aufnahmeverfahren zu registrieren. Diese Möglichkeit gilt nicht für Unterrichtsfächer, bei denen es ein Reihungsverfahren gibt (Ernährung, Gesundheit und Konsum sowie Biologie und Umweltkunde) sowie für die Unterrichtsfächer Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung, da die Anmeldefrist für diese Fächer bereits am 31. Juli 2020 endet.
Aufnahmeverfahren Bachelor Lehramt