VeranstaltungsortOnline Veranstalter Institut für RechtswissenschaftenBeschreibungDer Vortrag möchte aufzeigen, dass schon die Römer mit ökonomischen Problemen und Fragestellungen vertraut waren und mitunter Ansätze verfolgten, die noch aus heutiger Warte überzeugen können. Schon in römischer Zeit war das Erreichen von Effizienz im Sinne einer unmittelbaren Maximierung des eigenen Nutzens nicht alleiniges Ziel, sondern auch weitere, langfristige Ziele sowie nichtmonetäre Nutzenaspekte wurden einbezogen.Ein Paradebeispiel für solche Reflexionen, die aus moderner Warte gleichsam als „rechtsökonomisch“ bezeichnet werden können, findet sich in Plin. epist. 8.2, einem Brief des jüngeren Plinius an seinen Freund Gaius Calvisius Rufus aus dem frühen 2. Jh. n. Chr., der von einem „Hoffnungskauf“ (vgl. noch heute § 1065 i.V.m. § 1276 Halbsatz 2 ABGB) handelt, bei dem sich die Hoffnung der Käufer zwischenzeitlich zerschlagen hat. Anstatt auf seiner der Rechtslage nach komfortablen Position zu verharren und auf (Rest-)Kaufpreiszahlung (vgl. noch heute § 1276 Halbsatz 3 ABGB) zu bestehen, entwickelt Plinius ein ausdifferenziertes Rabattierungsregime, das verschiedenen ökonomischen Aspekten Rechnung trägt. Anhand der exemplarischen Analyse dieses Briefs soll im Rahmen des Vortrags ein Einblick vermittelt werden, inwiefern ein Zusammenhang besteht zwischen Rechtsökonomie und Römischem Recht.Vortragende(r)Univ.-Prof. Dr. Constantin Willems, Universität Marburg, DeutschlandKontaktUrsula Rotter (ursula.rotter@aau.at)