Die Aarhus-Konvention – Quo vadis?
VeranstaltungsortHS BVeranstalter Institut für RechtswissenschaftenBeschreibungSeit geraumer Zeit lässt ein Schlagwort Projektwerber bangen und Umweltorganisationen hoffen: Die Aarhus-Konvention. Mit der wegweisenden Entscheidung in der Rechtssache Protect hat der Europäische Gerichtshof unter Berufung auf die Aarhus-Konvention die Rechtsposition von Umweltorganisationen im Anlagenverfahren massiv gestärkt. Umweltorganisationen sind an umweltrechtlichen Bewilligungsverfahren als Parteien zu beteiligen und haben das Recht, behördliche Entscheidungen zu bekämpfen. Auch der im österreichischen Verfahrensrecht an sich vorgesehene Verlust der Parteistellung mangels rechtzeitiger Erhebung von Einwendungen soll dem nicht entgegenstehen. Angesichts der daraus resultierenden Unsicherheiten für die Projektwerber wurde bereits der Ruf nach einer Klärung durch den Gesetzgeber laut.Im Rahmen dieser Veranstaltung soll die Bedeutung der Aarhus-Konvention für das Umwelt- und Anlagenrecht aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet und diskutiert werden.Vortragende(r)Mag. Eva-Maria Sobej (Alpen-Adria-Universität)Dr. Tatjana Dworak (Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH)DI Robert Unglaub (Obmann des Bündnis Alpenkonvention Kärnten)Dr. Elisabeth Furherr (WKO)KontaktAndrea Süssenbacher (andrea.suessenbacher@aau.at) Anmeldepflichtig!klaudia.tautscher@wkk.or.at