Studium
Betreuungsrichtlinien Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten
Betreuungsrichtlinien Dissertationen
Prüfungen
Im laufenden Semester abgehaltene Prüfungen sind zum Teil zu Lehrveranstaltungen im vorangegangenen Semester angelegt.
Prüfungsmodus bei der letzten kommissionellen Wiederholung einer Multiple-Choice-Prüfung
Studierende haben bei Prüfungen, die in Form eines Multiple-Choice-Verfahrens durchgeführt werden, bei der letzten kommissionellen Prüfungswiederholung[1] die Möglichkeit, anstelle der schriftlichen MultipleChoice-Prüfung eine mündliche Prüfung vor der Kommission abzulegen.
Der Wunsch nach Durchführung einer mündlichen Prüfung ist nachweislich bekannt zugeben (E-Mail an das Sekretariat).
[1] Grundsätzlich ist das der 4. Antritt. Lag der erste Antritt zur Prüfung allerdings vor dem 1. Oktober 2011 ist es der 5. Antritt.
Verwendung unerlaubter Hilfsmittel bei schriftlichen Prüfungen
Richtlinien des Instituts für Rechtswissenschaften (Gültig ab 15. November 2017)
- Im Arbeitsbereich dürfen sich nur Schreibutensilien, Taschenrechner, Gesetzesausgaben, Studienausweise und eine Trinkflasche befinden.
- Es sind nur Gesetzesausgaben eines Verlages erlaubt (keine RIS‐Ausdrucke!).
- Gesetzesausgaben dürfen lediglich Paragraphenverweise und Markierungen (Leuchtstift, Unterstreichungen) enthalten. Haftnotizen (Post‐its) mit Gesetzesbezeichnungen und Paragraphennummern sind ebenfalls erlaubt. Darüber hinausgehende Vermerke sind unzulässig.
- Das gemeinsame Verwenden von Gesetzesausgaben durch mehrere Studierende ist nicht erlaubt.
- Mobiltelefone, Tablets, Smart Watches und ähnliche Geräte gelten per se als unerlaubte Hilfsmittel.
- Das vorübergehende Verlassen des Hörsaals während der Prüfung ist grundsätzlich unzulässig.
- Die Verwendung eines unerlaubten Hilfsmittels führt zur negativen Beurteilung der Prüfung.
Informationen und Prüfungsstoff zur Fachprüfung "Grundlagen des Privatrechts und privaten Wirtschaftsrechts", Studienplan 519 (12W)
Der Stoff der Fachprüfung setzt sich aus den Vorlesungen Einführung in das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (618.331) ehemals Privates Wirtschaftsrecht (618.330) und Privatrecht I (618.332) zusammen. Die Literaturhinweise finden Sie bei den jeweiligen Vorlesungsunterlagen im Moodle.
Die Fachprüfung erfolgt schriftlich, es werden drei Prüfungstermine (Anfang, Mitte und Ende Semester) angeboten.
Information und Prüfungsstoff zur Fachprüfung "Privatrecht", Studienplan 519 (18W)
Der Stoff der Fachprüfung setzt sich aus den Vorlesungen Privatrecht I (618.332) und Privatrecht II (618.333) zusammen. Die Literaturhinweise finden Sie bei den jeweiligen Vorlesungsunterlagen im Moodle.
Die Fachprüfung erfolgt schriftlich, es werden drei Prüfungstermine (Anfang, Mitte und Ende Semester) angeboten.
Fachprüfung aus "Zivilrecht und Privatem Wirtschaftsrecht"
Beurteilungskriterien für mündliche Prüfungen
Informationen und Stoffabgrenzung zur Fachprüfung aus Arbeits- und Sozialrecht
Der Stoff der Fachprüfung setzt sich aus den Vorlesungen Arbeits- und Sozialrecht I (618.345) und Arbeits- und Sozialrecht II (618.346) zusammen. Das Stoffgebiet wird durch folgende Literatur abgedeckt
Kietaibl, Arbeitsrecht I (12. Auflage, 2023); das Kapitel zur Europäischen Betriebsverfassung ist nicht prüfungsrelevant
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II (12. Auflage, 2023); das Kapitel zum technischen Gefahrenschutz ist nicht prüfungsrelevant
Pfeil/Auer-Mayer, Österreichisches Sozialrecht (13. Auflage, 2021) oder alternativ Resch, Sozialrecht (9. Auflage, 2023)
Die Fachprüfung erfolgt schriftlich, es werden drei Prüfungstermine (Anfang, Mitte und Ende Semester) angeboten.
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