Finanzrecht
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Profil
Österreich ist ein Steuerstaat. Die Staatsquote, ermittelt als Anteil der Staatsausgaben am Bruttoinlandsprodukt, betrug im Jahr 2019 48,6 %. Sie stieg bedingt durch die staatlichen COVID-19-Hilfen im Jahr 2020 auf 57 % und erst für Jahre ab 2024 werden wieder Werte von knapp unter 50 % prognostiziert (Quelle: Statistik Austria, IMF).
Die Einnahmen des Staates stammen fast ausschließlich aus Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen. Die Abgabenquote (prozentuelles Verhältnis der Abgaben und SV-Beiträge zum BIP) betrug im Jahr 2021 50 % (Quelle: Statistik Austria). Damit hatte Österreich im OECD-Vergleich in diesem Jahr die dritthöchste Abgabenquote nach Dänemark und Frankreich (Quelle: OECD).
Es sind überwiegend die Unternehmen in Österreich, die mit Steuern in Berührung kommen. Der Unternehmer schuldet nicht bloß die Einkommensteuer auf seinen eigenen Gewinn, er ist als Dienstgeber auch zum Einbehalt und der Abfuhr der Lohnsteuer sowie der Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet, als Schuldner von Kapitalerträgen hat er die Kapitalertragsteuer einzubehalten.
Aktuelles
Als Leistungserbringer (Unternehmer) schuldet er die Umsatzsteuer, darf diese allerdings an die Leistungsempfänger weiterverrechnen. Auch wenn der Unternehmer nicht stets die Abgaben wirtschaftlich zu tragen hat, so hat doch er für deren Einbehalt und Abfuhr an den Fiskus zu sorgen.
Wir vom Fachbereich Finanzrecht versuchen, den Studierenden einen umfassenden Zugang zur Materie „Steuern“ zu vermitteln. Neben dem materiellen Abgabenrecht (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) erachten wir das Abgabenverfahren und die Rechtschutzmöglichkeiten als einen wesentlichen Bestandteil der Ausbildung. Die Studierenden werden mit den Konsequenzen konfrontiert, was passiert, wenn Abgaben nicht entrichtet werden (Säumnisfolgen, Finanzstrafrecht). Die internationale Dimension des Abgabenrechts wird beleuchtet (europäisches und internationales Abgabenrecht) und auf die Ursachen für die Zersplitterung des Abgabenrechts, die im österreichischen Finanzföderalismus zu finden sind, hingewiesen (Finanzverfassung und Finanzausgleich).
Die Lehrveranstaltungen des Fachbereichs Finanzrecht sind den Wirtschaft und Recht-Studien zugeordnet. Studierende der ABW-Studien können die Lehrveranstaltungen zum Teil als Pflichtwahlfächer, ansonsten als freie Wahlfächer besuchen.
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