STUDIUM
Master- und Diplomarbeiten
Zielsetzung
Wissenschaftliche Redlichkeit und die Beachtung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sind unverzichtbare Voraussetzungen wissenschaftlichen Arbeitens (weitere Details dazu im Code of Conduct, dem Verhaltenscodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis).
Dies liegt sowohl im Interesse der Studierenden als auch der Lehrenden der Universität Klagenfurt. Daher werden sämtliche wissenschaftlichen Abschlussarbeiten automatisch auf Internetplagiate überprüft.
Das reguläre Vorgehen sieht folgende Schritte vor:
Themenbekanntgabe und Wahl Ihrer Betreuerin/Ihres Betreuers
Als Betreuer:innen kommen grundsätzlich nur Personen mit fachlich einschlägiger Lehrbefugnis in Betracht. Bei Bedarf können auch wissenschaftliche Mitarbeiter:innen mit Doktorat mit der Betreuung von Master- und Diplomarbeiten aus ihrem Forschungsgebiet betraut werden (§ 18 Abs. 2 Satzung Teil B).
Entsprechend dem Curriculum Ihres Studiums wählen Sie in Absprache mit Ihrer:Ihrem Betreue:rin Ihr Thema.
Bitte stellen Sie online im Campus-System unter Meine Anträge > Neuen Antrag stellen > Anträge zu wissenschaftlichen Arbeiten das Ansuchen um Betreuung einer Master- bzw. Diplomarbeit.
Die Genehmigung einer Betreuung bzw. eines Themas wird entsprechend einer Richtlinie des Studienrektorats auf 2 Jahre befristet. Eine Verlängerung der Frist um ein weiteres Jahr kann durch die:den Betreuer:in erfolgen.
Im Campus-System erscheint ein neuer Abschnitt „Meine wiss. Arbeiten“, der Angaben zu Ihrer genehmigten wissenschaftlichen Arbeit zeigt; der Status Ihres Antrages ist „Genehmigt“. Zugleich erhalten Sie dadurch in der Bibliothek den Diplomand:innen-Status.
Sollte sich Ihr Thema wesentlich ändern oder sollte ein Betreuerwechsel nötig/sinnvoll sein, stellen Sie bitte unter Meine Anträge > Neuen Antrag stellen > Anträge zu wissenschaftlichen Arbeiten das Ansuchen um eine Stornierung einer wissenschaftlichen Arbeit.
Mitbetreuung
Sie können auch eine Person als Mitbetreuer:in auswählen. Mitbetreuungen sind ausschließlich durch an der Universität Klagenfurt hauptberuflich tätige wissenschaftliche Mitarbeiter:innen möglich. Die Mitbetreuungen enden längstens drei Monate nach Dienstende.
Mögliche Kombinationen | Betreuer:in: Professor:in (habilitiert) Mitbetreuer:in: wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in mit Master- oder Diplomabschluss |
Betreuer:in: Professor:in (habilitiert) Mitbetreuer:in: wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in mit Doktorat |
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Betreuer:in: wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in mit Doktorat Mitbetreuer:in: wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in mit Doktorat |
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Nicht mögliche Kombinationen | Betreuer:in: Professor:in (habilitiert) Mitbetreuer:in: Professor:in (habilitiert) |
Betreuer:in: wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in mit Doktorat Mitbetreuer:in: Professor:in (habilitiert) |
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Betreuer:in: wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in mit Doktorat Mitbetreuer:in: wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in mit Master- oder Diplomabschluss |
Detaillierte Informationen zur Mitbetreuung finden Sie in der Richtlinie der Studienrektorin betreffend die Genehmigung einer Mitbetreuung bei Master- und Diplomarbeiten.
Gemeinsam verfasste Arbeiten
Bei einer gemeinsam verfassten Arbeit müssen die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben. (UG 2002 § 81 Abs. 3)
Titelblatt und Eidesstattliche Erklärung
Lassen Sie bitte in Ihrem Studierendenportal unter „Meine wissenschaftlichen Arbeiten“ das Titelblatt generieren. Laden Sie dort auch die Datei „Eidesstattliche Erklärung“ (bzw. „Affidavit“, falls Ihre Arbeit auf Englisch geschrieben ist) herunter und adaptieren Sie diese Vorlage gemäß der Anleitung. Bauen Sie diese zwei Seiten vor dem Upload in Ihre Master-/Diplomarbeit ein.
Phasenweise Beurteilung einer Master- oder Diplomarbeit
Auf Antrag ist eine phasenweise Beurteilung einer Master- oder Diplomarbeit nach Erreichen definierter Teilleistungen (Masterarbeitsmodule bzw. Diplomarbeitsmodule) zulässig, jedoch nicht verpflichtend.
Es ist eine Beurteilung von insgesamt höchstens drei Teilleistungen möglich; die erste und zweite Teilleistung umfasst jeweils 8 ECTS-Anrechnungspunkte, wobei die positive Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“ und die negative Beurteilung „ohne Erfolg teilgenommen“ lauten. Die letzte Teilleistung (= eingereichte Master- bzw. Diplomarbeit) umfasst die auf die im Curriculum vorgesehene Gesamtsumme noch fehlenden ECTS-Anrechnungspunkte.
Wenn Sie sich für die phasenweise Beurteilung Ihrer Master- bzw. Diplomarbeit entschieden haben, ist ein entsprechender Nachweis im Rahmen der Antragstellung hochzuladen. Sowohl die Definition der Teilleistung als auch die Festlegung der entsprechenden Nachweise sind von der zuständigen Curricularkommission im Mitteilungsblatt zu verlautbaren. Den entsprechenden Link und weitere Informationen entnehmen Sie dem entsprechenden Online-Antrag im Campus-System.
Die Antragstellung erfolgt über das Campus-System unter Meine Anträge > Neuen Antrag stellen > Anträge zu wissenschaftlichen Arbeiten > Antrag auf Beurteilung der 1. Teilleistung einer Master-/Diplomarbeit. Sobald dieser genehmigt wurde, wird auch der Antrag auf Beurteilung der 2. Teilleistung einer Master-/Diplomarbeit freigeschalten.
Einreichung der wissenschaftlichen Arbeit
Verfassen Sie Ihre Arbeit im vereinbarten Kontakt mit Ihrer Betreuungsperson.
Sobald Ihre Betreuungsperson Ihnen mitteilt, dass Ihre Arbeit jetzt hochgeladen werden kann, können Sie im Campus-System unter Meine wiss. Arbeiten/Verwaltung ein für Sie personalisiertes Titelblatt generieren lassen, welches in Ihre Arbeit mit aufzunehmen ist. Des Weiteren finden Sie dort auch den Text für die Eidesstattliche Erklärung/Affidavit, den Sie bitte in Ihre Arbeit aufnehmen.
Laden Sie die fertige Arbeit im Campus-System unter Meine wiss. Arbeiten hoch. Dazu gehen Sie folgendermaßen vor:
Für das Upload konvertieren Sie Ihr Dokument in das PDF Format. Nötigenfalls erhalten Sie hierbei technische Unterstützung bei der Hotline des Zentralen Informatikdienstes: +43 463 2700 9666
Sobald Ihre Arbeit als pdf -Datei vorliegt, können Sie im Campus-System/Meine wiss. Arbeiten/Aufgaben das Upload durchführen. Der Status Ihrer Arbeit im Campus-System lautet nun: „Hochgeladen“.
Auf Verlangen der Betreuungsperson haben Sie dieser oder diesem ein ausgedrucktes Exemplar vorzulegen. Bitte halten Sie diesbezüglich mit Ihrer Betreuungsperson Rücksprache.
Die wissenschaftliche Arbeit wird nun formal durch die Studien- und Prüfungsabteilung überprüft – im Weiteren lautet der Status Ihrer Arbeit „Eingereicht“.
Online-Veröffentlichung
Die Universität ist bestrebt, dass wissenschaftliche Arbeiten online veröffentlicht werden. Auch online veröffentlichte Arbeiten (diese sind dann über den weltweit aufrufbaren Bibliothekenverbund zugänglich) zählen in der Scientific Community als Publikationen. Wenn Sie jedoch vorhaben, Ihre Master-/Diplomarbeit bei einem Verlag als Buch publizieren zu lassen, nehmen Sie bitte vorher mit dem Verlag Kontakt auf und stellen Sie klar, dass die online-Publikation einer geplanten Buchpublikation nicht im Wege steht.
Wenn Sie an der online-Veröffentlichung Ihrer wissenschaftlichen Arbeit interessiert sind, geben Sie bitte im Zuge des Uploads Ihre Einverständniserklärung dazu ab. Ihre Master-/Diplomarbeit kann jedoch nur dann online veröffentlicht werden, wenn Ihre Betreuungsperson im Zuge der Begutachtung dem zustimmt.
Vertrag Online-Veröffentlichung
Ab 01.10.2023 gilt: Die positiv beurteilte Master- bzw. Diplomarbeit wird in einem offenen, elektronisch zugänglichen Repositorium veröffentlicht (§ 18 Abs. 5 Satzung TEIL B).
Plagiatsüberprüfung und Beurteilung
Sobald Ihre Master-/Diplomarbeit von der Studien- und Prüfungsabteilung formal überprüft wurde (Status „eingereicht“), wird basierend auf Ihrem Upload durch die Software DocoL©c der Plagiatsprüfbericht erstellt. Im Zuge der Begutachtung vergibt Ihre Betreuungsperson den Status „Kein Plagiat“ bzw. „Plagiat“.
Innerhalb von zwei Monaten ab der Einreichung Ihrer Master-/Diplomarbeit erstellt Ihre Betreuungsperson das Gutachten, das Ihnen unter Meine wiss. Arbeiten als Download zur Verfügung steht. Der Status Ihrer wissenschaftlichen Arbeit lautet nun „Beurteilt“.
Befristeter Ausschluss der Benützung einer wissenschaftlichen Arbeit
Veröffentlichungspflicht von wissenschaftlichen Arbeiten
Wissenschaftliche Arbeiten sind grundsätzlich zu veröffentlichen (§ 86 Abs. 1 UG, „Veröffentlichungspflicht“). Dies insbesondere aus dem Grund, dass man sich mit einer wissenschaftlichen Arbeit auch der Konfrontation mit der Scientific Community stellen soll und überdies durch die Veröffentlichungspflicht sonstigen Verfehlungen entgegengewirkt werden soll. Diese gesetzliche Veröffentlichungspflicht kann auch nicht durch eine Vereinbarung mit einem Unternehmen, einer Institution oder Dritten aufgehoben werden.
Anlässlich der Übergabe der positiv beurteilten wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit ist der/die Verfasser:in berechtigt, den befristeten Ausschluss der Benützung der abgelieferten Exemplare für längstens fünf Jahre nach der Übergabe zu beantragen (§ 86 Abs. 4 UG). Dem Antrag ist von dem/der Studienrektor:in stattzugeben, wenn die oder der Studierende glaubhaft macht, dass wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen der oder des Studierenden (und nicht die eines Unternehmens, einer Institution oder Dritter) gefährdet sind. Ein solcher Antrag auf befristetes Ausleihverbot ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der positiven Beurteilung online über das Campus-System zu stellen. Später gestellte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Sowohl das befristete Ausleihverbot als auch die beantragte Dauer sind entsprechend zu begründen.
Der „Schutz personenbezogener Daten“ („Datenschutz“) ist kein geeignetes Argument, um den befristeten Ausschluss der Benützung einer wissenschaftlichen Arbeit zu rechtfertigen, weil die Verpflichtung zum Schutz personenbezogener Daten grundsätzlich keiner Befristung unterliegt. Für die Verwendung personenbezogener Daten für Zwecke wissenschaftlicher oder statistischer Untersuchungen sieht das Datenschutzgesetz (DSG) Sonderbestimmungen vor. Insbesondere ist der direkte Personenbezug unverzüglich zu verschlüsseln, wenn in einzelnen Phasen der wissenschaftlichen oder statistischen Arbeit mit nur indirekt personenbezogenen oder anonymen Daten das Auslangen gefunden werden kann.
Siehe DSG § 7: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40195903/NOR40195903.pdf
Der bloße Hinweis auf eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit Dritten (NDA) ist nicht geeignet, einen befristeten Ausschluss der Benützung einer wissenschaftlichen Arbeit zu erwirken, weil eine solche Verschwiegenheitspflicht in der Regel ohne zeitliche Beschränkung vereinbart wird. Im Gegensatz dazu ist die wissenschaftliche Arbeit aber jedenfalls spätestens nach fünf Jahren öffentlich zugänglich.
Ein „Sperrvermerk“ darf ausschließlich von der Studien- und Prüfungsabteilung und nur im Fall der Genehmigung des befristeten Ausschlusses der Benützung durch den/die Studienrektor:in in die wissenschaftliche Arbeit aufgenommen werden.
Anmeldung zur studienabschließenden Prüfung
Sobald alle Voraussetzungen zur Ablegung der studienabschließenden Prüfung erfüllt (die eingereichten Lehrveranstaltungen genehmigt und das Gutachten eingelangt) sind, ist – sofern Ihr Studium mit einer studienabschließenden Prüfung abzuschließen ist – unter „Meine Anträge“ die Anmeldung zur studienabschließenden Prüfung verfügbar. Bitte beachten Sie, dass zwischen dem Tag Ihrer Anmeldung und dem geplanten Tag Ihrer studienabschließenden Prüfung eine Frist von drei Wochen einzuhalten ist.
Nach bestandener Prüfung können Sie sich zur Akademischen Abschlussfeier anmelden.
Kontakt
Zuständig für die formale Überprüfung des Uploads der Master- und Diplomarbeiten
erreichbar Montags und Freitags
E-Mail: yvonne [dot] Deana [at] aau [dot] at
Anmeldung zur Akademischen Abschlussfeier
Zuständig für die formale Überprüfung des Uploads der Master- und Diplomarbeiten
erreichbar Dienstags bis Donnerstags
E-Mail: Amanda [dot] Veladzic [at] aau [dot] at
Zuständig für die Antragstellung für Master- und Diplomarbeiten der Fakultäten W&R und TEWI
E-Mail: Ulrike [dot] Eder [at] aau [dot] at
Zuständig für die Antragstellung für Master- und Diplomarbeiten der Fakultäten KUBI und SOWI
E-Mail: Claudia [dot] Wald [at] aau [dot] at
Quicklinks
Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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