JaKonf 2024 – Klagenfurt & Wien
Am 16. 5. 2024 fand die achte Jahreskonferenz zum EStG (JaKonf) an der Universität Klagenfurt mit ca 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Erstmals wurde die Veranstaltung zudem am 23. 5. 2024 in Wien im Dr. Peter Quantschnigg-Saal am BFG mit rund 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt. Die Jahreskonferenz begleitet die jährliche Neuauflage des Jakom (Jahreskommentar zum EStG), der kürzlich in der 17. Auflage im Linde Verlag erschienen ist.
Die Veranstaltung widmete sich schwerpunktmäßig dem Thema „Personengesellschaften im Ertragsteuerrecht“. Nach der Eröffnung der Veranstaltung erfolgte die Begrüßung in Wien durch Präsident Dr. Peter Unger. Der Eröffnungsvortrag von Mag. Pavel Knesl, Bundesministerium für Finanzen, widmete sich aktuellen Entwicklungen im Ertragsteuerrecht. Der erste Teil behandelte die im Begutachtungsentwurf zum AbgÄG 2024 geplanten Änderungen. Im zweiten Teil ging der Vortragende mit Blick auf das Schwerpunktthema der Veranstaltung insbesondere auf jene Änderungen durch die Wartungserlässe 2023 und 2024 ein, die für Personengesellschaften von besonderer Bedeutung sind.
Priv.-Doz. Dr. Ernst Marschner, LL.M. erläuterte ertragsteuerliche Fragen rund um Kapitalanlagen in Personengesellschaften sowie die aktuellen Änderungen zum Zufluss von Dividenden und Mitarbeiterbeteiligungen.
Dem folgte der Vortrag von MMag. Gerald Ehgartner zu vermögensverwaltenden Personengesellschaften. Er arbeitete die Besonderheiten bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften heraus und befasste sich mit Übertragungen von Wirtschaftsgütern auf und von Personengesellschaften sowie mit der Übertragung von Gesellschaftsanteilen. Behandelt wurden von ihm auch Einschränkungen in der Verlustzurechnung und Verlustverwertung. Schließlich stellte er die Grundstücksvermietung durch eine Personengesellschaft jener durch eine GmbH beispielhaft anhand diverser steuerlicher Aspekte gegenüber.
Am Nachmittag setzte sich Assoz.-Prof. DDr. Hermann Peyerl, LL.M., mit der Gewinnverteilung und Einkünftezurechnung bei Personengesellschaften auseinander. Er zeigte insbesondere auf, dass sich eine angemessene Gewinnverteilung nach den Gesellschafterbeiträgen richten muss.
Anschließend befasste sich Mag. Andrea Ebner mit der Verlustverwertung bei Personengesellschaften. Neben einer allgemeinen Aufarbeitung des Themas legte sie den Schwerpunkt vor allem auf die Verlustausgleichsbeschränkungen und unterzog dabei die Regelung des § 23a EStG einer vertieften Betrachtung. Behandelt wurden die Entstehungsgeschichte der Norm und deren Anwendungskriterien, ebenso wie die Entwicklung des Kapitalkontos und etwa auch die Abgrenzung zu anderen Verlustausgleichsbeschränkungen.
Den Abschluss bildete der Vortrag von Univ.-Prof. Dr. Sabine Kanduth-Kristen, LL.M., die die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern näher beleuchtete. Sie ging unter anderem auf die Auswirkungen ein, die die in § 32 Abs 3 EStG verankerte gespaltene Betrachtungsweise auf die Wertermittlung und die weitere steuerliche Behandlung des übertragenen Wirtschaftsgutes hat.