17. Medizinrechts-Kongress
Am 24./25. Mai 2024 fand in Gmunden der 17. Medizinrechts-Kongress statt. Im Rahmen dieser wissenschaftlichen Veranstaltung wurden aktuelle Probleme des Medizinrechts behandelt.
Prof. Baumgartner referierte zum Thema „Zum Kompetenzbereich der Apotheker“. In seinem Vortrag beschäftigte er sich mit den vertriebsrechtlichen Beschränkungen des Arzneimittelrechts („Apothekenvorbehalt“) und den relevanten Ausnahmen (z.B. ärztlicher Notapparat). Im zweiten Teil des Referats wurden sodann die den Apothekern vorbehaltenen Tätigkeiten („Apothekervorbehalt“) erörtert. Außerdem befasste sich Prof. Baumgartner mit den neuen Bestimmungen im Apothekenrecht, die den Apothekern nunmehr bestimmte Tätigkeiten (z.B. Schnelltests) erlauben. Behandelt wurde schließlich auch die Frage, ob es verfassungsrechtlich zulässig wäre, Apothekern die Durchführung von Impfungen zu gestatten.