Stellenausschreibung: Senior Scientist mit Doktorat (w/m/d)
Institut für Slawistik
Wissenschaftliches Universitätspersonal | Vollzeit
Bewerbungsfrist: 7. Februar 2024
Kennung: 7/24
Am Institut für Slawistik an der Fakultät für Kultur- und Bildungswissenschaften wird voraussichtlich mit 1. April 2024 folgende Stelle besetzt:
Senior Scientist mit Doktorat (w/m/d)
Beschäftigungsausmaß: 100 % (40 Wochenstunden)
Mindestentgelt: € 66.532,20 brutto jährlich; Einstufung nach Uni-KV: B 1 lit. b
Befristung: befristet auf die Dauer der Vertretung der Stelleninhaberin (vorauss. bis 31. März 2025)
Bewerbungsfrist: bis 7. Februar 2024
Kennung: 7/24
Aufgabenbereich
- Selbstständige Forschung im Bereich der Südslawistik (Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbisch)
- Selbstständige Lehre im Bereich der Südslawistik (Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbisch, inklusive Prüfungstätigkeit)
- Eigenverantwortliche Mitarbeit an administrativen Aufgaben des Instituts und in Gremien der universitären Selbstverwaltung
- Mitarbeit an der Konzeption, Umsetzung und Koordination von Forschungsprojekten und Veranstaltungen (national und international) sowie an Forschungsschwerpunkten der Universität
- Mitwirkung an der Profilierung des Instituts (national und international) sowie an Aktivitäten des Wissenstransfers
- Teilnahme an einschlägigen nationalen und internationalen Tagungen und Kongressen, Publikations- und Vortragstätigkeit
- Abgeschlossenes Doktoratsstudium aus dem Bereich Slawistik (Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbisch) an einer in- oder ausländischen Hochschule; Promotion (Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbisch) mit mindestens gutem Erfolg
- Fähigkeit zu selbstständigem wissenschaftlichem Arbeiten gemäß dem CODE OF CONDUCT-Verhaltenskodex der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
- Erfahrung in der universitären Lehre
- Sprachkenntnisse der bosnischen, kroatischen, montenegrinischen und/oder serbischen Sprache (mindestens entsprechend C1) sowie der deutschen und/oder der englischen Sprache (mindestens entsprechend B2)
- Kulturwissenschaftliche Kompetenzen
- Erfahrung in der akademischen Selbstverwaltung
- Internationale Kontakte und Erfahrungen
- Erfahrung in der Durchführung von Forschungsprojekten und/oder Veranstaltungen (inklusive Finanzierung)
- Team- und Organisationskompetenz
Der Dienstvertrag wird mit einem Einstiegsentgelt von mtl. € 4.752,30 brutto (14x jährlich; eine Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrung gemäß Kollektivvertrag ist möglich) abgeschlossen.
Zudem bietet die Universität Klagenfurt:
- Persönliche und berufliche Weiterbildungsangebote, Führungskräfte- und Karrierecoaching
- Zahlreiche attraktive Zusatzleistungen, siehe dazu jobs.aau.at/arbeitgeber-universitaet-klagenfurt/
- Diversitäts- und familienfreundliche Universitätskultur
- Leben und arbeiten in der attraktiven Alpen-Adria-Region mit vielfältigen Freizeitmöglichkeiten in den Bereichen Kultur, Natur & Sport
Die Bewerbung:
Bei Interesse bewerben Sie sich in deutscher oder englischer Sprache mit den üblichen Unterlagen:
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Zeugnisse / Bestätigungen
Bewerbungen sind ausschließlich bei der Stelle mit der Kennung 7/24 in der Rubrik „Wissenschaftliches Universitätspersonal“ über den Link „Für diese Stelle bewerben“ am Ende der Ausschreibung möglich.
Die erforderlichen Nachweise für die Einstellung müssen bis 7. Februar 2024 vorliegen.
Nähere Auskünfte erteilt zur konkreten Stellenausschreibung Univ.-Prof.in Dr.in Ursula Doleschal (ursula [dot] doleschal [at] aau [dot] at). Allgemeine Informationen zur Universität als Arbeitgeberin finden sich unter www.aau.at/jobs/information. Die Personalverfahren werden an der Universität Klagenfurt neben der zuständigen ausschreibenden Stelle auch vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und ggfs. von der Behindertenvertretung begleitet.
Die Universität Klagenfurt legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Antidiskriminierung, Chancengleichheit und Diversität.
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.