Erkundigen Sie sich bereits vor Beginn Ihres Studiums, welche Personen Ihr geplantes Dissertationsvorhaben betreuen können. Seit dem Wintersemester 2018/19 muss bereits für die Zulassung zum Doktoratsstudium die vorläufige Betreuungszusage einer qualifizierten internen Person vorliegen. Daher ist es notwendig, sich frühzeitig zu erkundigen, wer Sie vorläufig betreuen könnte. Gemäß § 19 Abs. 2 der Satzung Teil B muss Ihr:e Betreuer:in habilitiert sein, also die venia docendi (Lehrbefugnis) innehaben, die Ihr Dissertationsgebiet umfasst. (Nähere Informationen zu den habilitierten Personen an der Universität Klagenfurt finden Sie auf der Homepage des jeweiligen Fachbereiches bzw. Institutes).
Für die Kontaktaufnahme mit einer potenziellen Betreuungsperson ist es wichtig und hilfreich, das Thema der Dissertation sowie die zentrale Fragestellung schriftlich kurz zu skizzieren.
Zu beachten ist weiters, eine weitere qualifizierte Person zur Betreuung Ihrer Dissertation zu finden, da Doktoratsstudierende an der Universität Klagenfurt aus Gründen der Transparenz und Qualitätssicherung durch mindestens zwei Personen betreut bzw. begleitet werden müssen. Die zweite betreuende Person muss über eine fachlich einschlägige venia docendi verfügen, jedoch nicht zwingend an der Universität Klagenfurt tätig sein. Relevant ist hierbei in erster Linie die zu Ihrem Dissertationsvorhaben passende fachliche Expertise.
Alternativ oder zusätzlich zu einer zweiten betreuenden Person kann auch ein:e Begleiter:in vorgeschlagen werden. Gemäß dem Curriculum 18W sind begleitende Personen aus dem Kreis der wissenschaftliche:n Mitarbeiter:innen der AAU zu bestellen, wobei eine Lehrbefugnis nicht zwingend erforderlich ist, ein Doktorat jedoch vorliegen muss. Im Fall einer:s wissenschaftlichen Mitarbeiter:in ohne Lehrbefugnis ist darauf Bedacht zu nehmen, dass deren:dessen Forschungsgebiet dem vorgeschlagenen Thema der Dissertation zuordenbar sein muss.