FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTS- UND RECHTSWISSENSCHAFTEN
Betriebswirtschaft studieren: Informationen der Studienprogrammleitung
Kontakt
Bachelorstudium Betriebswirtschaft
Curriculum Bachelorstudium Betriebswirtschaft
Facheinschlägige Praxis im Bachelorstudium
Studierende der Curricula Betriebswirtschaft (18W) und Angewandte Betriebswirtschaft (14W) des Bachelorstudiums Betriebswirtschaft sind berechtigt, freie Wahlfächer im Ausmaß von 6 ECTS-AP durch eine facheinschlägige Tätigkeit in der Praxis zu ersetzen. Die facheinschlägige Praxis muss einem gebundenen Wahlfachbündel zugeordnet werden und umfasst mindestens 8 Wochen (mindestens 20 Stunden Wochenarbeitszeit). Es ist ein Tätigkeitsbericht zu verfassen, der die Praxistätigkeiten und Ergebnisse dokumentiert. Die Approbation des Tätigkeitsberichtes und die Bestätigung des ordnungsgemäßen Nachweises der geforderten Leistungen erfolgt durch den:die Studienprogrammleiter:in auf Vorschlag des:der Prüfers:Prüferin des gewählten Faches.
Praxisrichtlinien Bachelorstudium
- Institut für Finanzmanagement
- Finance & Accounting
- Betriebliches Finanz- und Steuerwesen
- Institut für Innovationsmanagement und Unternehmensgründung
- Institut für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre
- Institut für Organisation, Personal und Dienstleistungsmanagement
- Institut für Produktions-, Energie- und Umweltmanagement
- Institut für Rechtswissenschaften
- Institut für Unternehmensführung
- Institut für Volkswirtschaftslehre
Freie Wahlfächer
Freie Wahlfächer sind jene Fächer, die Studierende frei aus dem Lehrangebot anerkannter in- und ausländischer postsekundärer Bildungseinrichtungen wählen können. (Es können also auch Lehrveranstaltungen gewählt werden, die laut LV-Katalog nicht bereits den Freien Wahlfächern zugeordnet sind! Allerdings können ggf. Zulassungsvoraussetzungen zur jeweiligen LV gelten.) Lehrveranstaltungen, die zur Erlangung der Studienberechtigung oder zur Erlangung der allgemeinen bzw. besonderen Universitätsreife absolviert wurden, sind davon ausgenommen. Es sind 9 ECTS-AP (Studienplan 18W) bzw. 10 ECTS-AP (Studienplan 14W) an Freien Wahlfächern zu absolvieren.
Bachelorarbeiten
Bachelorarbeiten sind eigenständige schriftliche Arbeiten, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen abzufassen sind. Die Bachelorarbeit ist thematisch einem der in gebundenen Wahlfachbündel I gewählten Fächern zuzuordnen. Hierzu ist ein Seminar im Ausmaß von 2 ECTS-AP zu absolvieren, welches inhaltlich ebenfalls dem gewählten gebundenen Wahlfachbündel zugeordnet ist. Die Bachelorarbeit wird zusätzlich zur Lehrveranstaltung, in deren Rahmen sie verfasst wird, mit 6 ECTS-AP bewertet und gesondert beurteilt.
Studierende des Studienzweigs Internationale Betriebswirtschaft müssen die Bachelorarbeit in englischer Sprache verfassen und nach Möglichkeit inhaltlich international ausrichten.
Weitere Informationen hierzu finden sich auf den Websites der jeweiligen Institute und Abteilungen und im Curriculum.
Richtlinien zur Betreuung von Bachelorarbeiten
- Institut für Finanzmanagement
- Finance und Accounting
- Betriebliches Finanz- und Steuerwesen
- Institut für Innovationsmanagement und Unternehmensgründung
- Institut für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre
- Institut für Organisation, Personal und Dienstleistungsmanagement
- Institut für Produktions-, Energie- und Umweltmanagement | Produktionsmanagement und Logistik
- Institut für Rechtswissenschaften
- Institut für Unternehmensführung
- Controlling und Strategische Unternehmensführung
- Marketing und Internationales Management
- Institut für Volkswirtschaftslehre
Masterstudium Betriebswirtschaft
Curriculum Masterstudium Betriebswirtschaft
Fachprüfungen und studienabschließende Prüfungen
Das Masterstudium Angewandte Betriebswirtschaft (12W) wird u.a. durch die positive Absolvierung der je nach Studienzweig vorgesehenen Fachprüfungen abgeschlossen. Die Prüfungsmethode (mündliche oder schriftliche Fachprüfung) wird für jedes Fach ein Studienjahr im Voraus bekannt gegeben. Informationen zu den Fachprüfungen der jeweiligen Fachbereiche sind bitte den Websites der Institute und Abteilungen zu entnehmen.
Das Masterstudium Betriebswirtschaft (22W) sieht eine mündliche studienabschließende kommissionelle Gesamtprüfung vor.
Antrag zur studienabschließenden Prüfung
Sobald alle Anmeldevoraussetzungen erfüllt sind, dürfen Sie den Antrag zur studienabschließenden Prüfung einreichen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Anmeldung spätestens 3 Wochen vor dem angestrebten Prüfungstermin erfolgen muss.
Erforderliche Anmeldevoraussetzungen:
- Positiv beurteilte Masterarbeit: Sobald das Gutachten Ihrer Masterarbeit in Ihrem Studierendenportal zum Download bereit sind, ist dieses Kriterium als erfüllt anzusehen.
- Ablegung aller im Curriculum festgelegten Prüfungen: Dieses Kriterium gilt als erfüllt, sobald alle im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen abgeschlossen sind und Ihr Prüfungsbuch von der Studienprogrammleitung genehmigt wurde.
Hinweis: Bitte reichen Sie Ihre Masterarbeit und das elektronische Prüfungsbuch fristgerecht ein. Betreuerinnen bzw. Betreuer von Masterarbeiten haben idR 2 Monate Zeit, um Ihre Arbeit zu beurteilen.
Weitere Informationen zu den Fristen finden Sie hier: Satzung Teil B.
Im Zuge der Antragstellung stellen Sie bitte die folgenden Informationen bereit:
- Vorschlag zu Prüfungsgebieten:
Die studienabschließende Prüfung umfasst 2 Prüfungsgebiete:
(a) Das Fach, dem Ihre Masterarbeit zugeordnet ist, welches durch Präsentation und Verteidigung Ihrer Arbeit geprüft wird.
(b) Ein weiteres Fach aus Ihrem Masterstudium, das von (a) abweicht.
Potenzielle Prüfungsgebiete sind die Wahlfächer gemäß §9 des Curriculums für das Masterstudium Betriebswirtschaft, Version 22W.1..
- Zusammensetzung der Prüfungskommission:
Die Kommission setzt sich aus zwei Prüferinnen oder Prüfern und einer bzw. einem Vorsitzenden zusammen. Beachten Sie hier bitte die folgenden Punkte:
- Für jedes Prüfungsfach ist ein Prüfer vorzuschlagen.
- Mindestens ein Mitglied der Prüfungskommission muss habilitiert sein, der Rest soll zumindest promoviert sein.
- Prüfungstermin und -ort:
- Koordinieren Sie sowohl Termin als auch Ort in Abstimmung mit Ihrer ausgewählten Prüfungskommission. Denken Sie daran, dass die Anmeldung 3 Wochen vor dem eigentlichen Prüfungstermin erfolgen muss. Planen Sie daher bitte genügend Zeit für die Abstimmung von Prüfungszeit und -ort ein.
- Bezüglich des Orts wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Abteilung, bei der Sie Ihre Masterarbeit verfasst haben. Beachten Sie zudem, dass studienabschließende Prüfungen auch online durchgeführt werden können. Sie können den Prüfungsort und Modus (online oder in Präsenz) im Kommentarfeld eintragen.
Nach der Einreichung Ihres Antrags erfolgt eine Überprüfung durch die Studien- und Prüfungsabteilung sowie die Studienprogrammleitung. Während dieser Prüfung können Rückfragen oder Überarbeitungsaufforderungen an Sie gerichtet werden, welche Sie per E-Mail erhalten werden. Sobald Ihr Antrag genehmigt ist, werden Sie ebenfalls per E-Mail benachrichtigt und die Prüfung wird im virtuellen Schaukasten der Universität Klagenfurt publiziert.
Bitte beachten: Falls Sie nicht an der Prüfung teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bis zu 48 Stunden vor dem Prüfungstermin abzumelden.
Absolvierung von Fachprüfungen
- Institut für Finanzmanagement
- Finance und Accounting
- Betriebliches Finanz- und Steuerwesen
- Institut für Innovationsmanagement und Unternehmensgründung
- Institut für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre
- Institut für Organisation, Personal und Dienstleistungsmanagement
- Institut für Produktions-, Energie- und Umweltmanagement
- Produktionsmanagement und Logistik
- Nachhaltiges Energiemanagement
- Institut für Rechtswissenschaften
- Institut für Unternehmensführung
- Institut für Volkswirtschaftslehre
Facheinschlägige Praxis im Masterstudium
Studierende der Curricula
- Angewandte Betriebswirtschaft (12W) UL 066 918 und
- Betriebswirtschaft (22W) UL 066 918
des Masterstudiums Betriebswirtschaft müssen im Laufe des Studiums eine facheinschlägige Praxis, oder alternativ mindestens ein Semester im Ausland absolvieren. Die facheinschlägige Praxis kann in einem in- oder ausländischen Betrieb, der öffentlichen Verwaltung, einer Nonprofit-Organisation, oder im neuen Studienplan (22W) auch in einer Forschungseinrichtung (z. B. Universität) absolviert werden.
Bei der Praxis handelt es sich vorzugsweise um ein Projekt, welches der Zustimmung einer:eines betreuenden Universitätslehrerin:Universitätslehrers bedarf. Die Praxissemesterprojekte sollen dem/der Studierenden die Möglichkeit geben, das in den Lehrveranstaltungen erworbene Wissen in der Praxis umzusetzen. Es wird empfohlen, die Praxis nicht im ersten und nicht im letzten gemeldeten Semester zu absolvieren.
Weitere Informationen zu den Bestimmungen über die Absolvierung der facheinschlägigen Praxis finden sich in den jeweiligen Curricula bzw. auf den Homepages der jeweiligen Institute und Abteilungen.
Praxisrichtlinien Masterstudium
- Institut für Finanzmanagement
- Finance und Accounting
- Betriebliches Finanz- und Steuerwesen
- Institut für Innovationsmanagement und Unternehmensgründung
- Institut für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre
- Institut für Organisation, Personal und Dienstleistungsmanagement
- Institut für Produktions-, Energie- und Umweltmanagement
- Institut für Rechtswissenschaften
- Institut für Unternehmensführung
- Institut für Volkswirtschaftslehre
Freie Wahlfächer
Freie Wahlfächer sind jene Fächer, die Studierende frei aus dem Lehrangebot anerkannter in- und ausländischer Universitäten wählen können. (Es können also auch Lehrveranstaltungen gewählt werden, die laut LV-Katalog nicht bereits den Freien Wahlfächern zugeordnet sind! Allerdings können ggf. Zulassungsvoraussetzungen zur jeweiligen LV gelten.) Lehrveranstaltungen, die zur Erlangung der Studienberechtigung oder zur Erlangung der allgemeinen bzw. besonderen Universitätsreife absolviert wurden, sind davon ausgenommen. Es sind 8 ECTS-AP (Studienplan 22W) bzw. 6 ECTS-AP (Studienplan 12W) an Freien Wahlfächern zu absolvieren.
Masterarbeiten
Voraussetzung für das Verfassen von Masterarbeiten und für die Bekanntgabe des Themas und des Betreuers/der Betreuerin ist, dass zuvor mindestens 45 ECTS-AP an Lehrveranstaltungen im Masterstudium absolviert wurden. Weitere Voraussetzungen und Vorgaben zum Ablauf, zur Themenvergabe etc. finden sich auf den Websites der jeweiligen Institute und Abteilungen.
Richtlinien zur Betreuung von Masterarbeiten
- Institut für Finanzmanagement
- Finance und Accounting
- Betriebliches Finanz- und Steuerwesen
- Institut für Innovationsmanagement und Unternehmensgründung
- Institut für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre
- Institut für Organisation, Personal und Dienstleistungsmanagement
- Institut für Produktions-, Energie- und Umweltmanagement
- Institut für Rechtswissenschaften
- Institut für Unternehmensführung
- Controlling und Strategische Unternehmensführung
- Marketing und Internationales Management
- Institut für Volkswirtschaftslehre
Informationen zum Wechsel ins Masterstudium 22W
Wenn Sie im Master BW (12W) inskribiert sind, haben wir hier einige Informationen zusammengetragen, die Ihnen bei der Entscheidung helfen sollen, ob Sie in den neuen Studienplan Master BW (22W) wechseln möchten.
Bei spezifischen Fragen und Anliegen – idealerweise nach Beachtung der im Video gegebenen Hinweise – wenden Sie sich gerne an die Studienprogrammleitung ABW: spl-abw [at] aau [dot] at
Allgemeine Informationen zum Studium
Informationen zur Wiederholung von Prüfungen
Gemäß §77 Abs 2 UG sind Studierende berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen, welche in Form eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt werden, dreimal zu wiederholen, d.h. Studierende können insgesamt viermal antreten. Im Falle einer negativen Beurteilung der letzten Wiederholung der letzten Prüfung des Studiums sind Studierende außerdem berechtigt, diese ein weiteres Mal zu wiederholen.
Handelt es sich um eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, so ist im Falle einer negativen Beurteilung die gesamte Lehrveranstaltung zu wiederholen. Negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen können ebenfalls bis zu dreimal wiederholt werden.
Positiv beurteilte Prüfungen können innerhalb von 12 Monaten nach Ablegung der Prüfung wiederholt werden. Durch die Wiederholung einer positiven Prüfung wird die ursprüngliche Prüfung nichtig, d.h. es gilt die später abgelegte Prüfung, auch wenn diese mit einer schlechteren Note abgelegt wird.
Detaillierte Informationen zur Wiederholung von Prüfungen finden sich hier: Informationen zur Wiederholung von Prüfungen.
Kommissionelle Wiederholungsprüfungen
Die dritte Wiederholung einer Prüfung ist jedenfalls kommissionell abzuhalten, auf Antrag der oder des Studierenden gilt dies auch ab der zweiten Wiederholung. Schriftliche kommissionelle Wiederholungsprüfungen finden grundsätzlich zu den regulären Prüfungsterminen statt.
Gemäß § 15 Abs 3a Satzung Teil B sind Studierende außerdem berechtigt, die letzte zulässige Wiederholung einer negativ beurteilten Prüfung mündlich abzulegen, sofern die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsaktes mittels Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt wurde. Dieser Wechsel der Prüfungsmethode bedarf eines Antrages, der mit Auswahl der entsprechenden Option am Ansuchen gestellt wird.
Detaillierte Informationen zum Procedere für die Ablegung einer kommissionellen Wiederholungsprüfung: Procedere kommissionelle Wiederholungsprüfung.
Ansuchen um Zulassung zur kommissionellen Wiederholungsprüfung.
Anerkennung von Prüfungen
Der Antrag auf Anerkennung von Prüfungen ist über das elektronische Prüfungsbuch zu stellen. Dies gilt auch für Prüfungsleistungen, welche im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes erbracht wurden.
Handelt es sich um Prüfungen, die an einer externen Universität abgelegt wurden, so müssen die Unterlagen im Original und in Kopie in der Studien- und Prüfungsabteilung vorgelegt werden. Sofern die Prüfungsnachweise mit einer digitalen Amtssignatur versehen sind, sind diese in elektronischer Form an die Studien- und Prüfungsabteilung zu übermitteln.
Weitere Informationen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen finden sich hier: Anerkennung von Prüfungsleistungen, sowie im Handbuch zum elektronischen Prüfungsbuch.
Absolvierung eines Auslandssemesters
Studierende des Studienzweiges „Internationale Betriebswirtschaft“ der Curricula Betriebswirtschaft (18W) und Angewandte Betriebswirtschaft (14W) haben im Laufe des Studiums ein verpflichtendes Auslandssemester zu absolvieren. Im Bachelorstudium Betriebswirtschaft (18W) sind hierbei Studienleistungen im Umfang von mindestens 20 ECTS-AP zu erbringen. Weitere Informationen hierzu finden sich in den jeweiligen Curricula. Darüber hinaus wird allen Studierenden empfohlen, einen Teil ihres Studiums als Auslandsstudium zu absolvieren.
Das Curriculum des Masterstudiums Betriebswirtschaft (22W) räumt Studierenden die Möglichkeit ein, die facheinschlägige Praxis durch zumindest ein Semester im Ausland zu ersetzen. Studierende haben hierbei Studienleistungen von mindestens 12 ECTS-AP im Ausland zu erbringen. Diese 12 im Rahmen des Auslandsstudiums erworbenen ECTS-AP oder vergleichbare Anrechnungspunkte (credits) sind in diesem Fall nicht auf Pflichtfächer, Gebundene oder Freie Wahlfächer des Masterstudiums Betriebswirtschaft anrechenbar. Über diese 12 hinausgehende erworbene ECTS-AP oder vergleichbare Anrechnungspunkte (credits) sind davon unbeschadet einer Anerkennung grundsätzlich zugänglich.
In jedem Fall sind interessierte Studierende aufgefordert, in Bezug auf die mögliche und beabsichtigte Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen vorab die jeweilige zuständige Studienprogrammleitung zu kontaktieren. Informationen zu Mobilitätsprogrammen, verfügbaren Stipendien, Partneruniversitäten, Voraussetzungen und zum generellen Ablauf finden sich unter Studieren im Ausland. Das Team des International Office hilft bei Fragen gerne weiter.
Informationen zum Studium Betriebswirtschaft im Rahmen der Welcome Days
Informationen zum Studium Betriebswirtschaft im Rahmen der Welcome Days 2023 sind hier abrufbar: Präsentation Welcome Days_WiSe 2023.
Quicklinks
Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
Campus Plan