Am 9. November gilt 2,5G, ab 10. November dann 2G in allen Gebäuden der Universität!
Als 2,5G-Nachweis gelten Impfnachweise, Genesungsnachweise und Absonderungsbescheide sowie PCR-Tests. Für 2G werden dann nur noch Impf- und Genesungsnachweise/ Absonderungsbescheide akzeptiert. Antigentests und Antikörper-Nachweise werden NICHT mehr (weder für 2,5G noch für 2G) akzeptiert. Alle aktuellen Informationen finden Sie unter www.aau.at/corona.