Die Presse – Gastbeitrag von Olaf Riss und Michael Pfeifer
Zeugen sind grundsätzlich zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Das gilt vor Verwaltungsbehörden, vor Gerichten und ebenso vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschluss. Nur unter besonderen Voraussetzungen kann ein Zeuge die Aussage verweigern; in diesem Fall spricht man von einem Entschlagungsrecht des Zeugen. Eines der wichtigsten Entschlagungsrechte besteht, wenn sich der Zeuge mit seiner Aussage der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung aussetzt.
In einem aktuellen Artikel im Rechtspanorama der Tageszeitung Die Presse beleuchten Michael Pfeifer und Olaf Riss vom Klagenfurter Lehrstuhl für Wirtschaftsprivatrecht, warum und unter welchen Voraussetzungen Zeugen dieses Entschlagungsrecht beanspruchen können.
Die Presse Rechtspanorama, 28.9.2020