UNIVERSITÄT
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Universitätslehrgänge der Universität Klagenfurt
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden AGB gelten für alle von der Universität Klagenfurt angebotenen Universitätslehrgänge und sind Bestandteil des mit den Teilnehmerinnen/Teilnehmern abgeschlossenen Teilnehmervertrages.
2. Bewerbung (Anmeldung)
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- Die Bewerbung für die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt grundsätzlich schriftlich mittels Anmeldeformular (erhältlich im Universitätslehrgangsbüro) jeweils für den gesamten Universitätslehrgang. Die Bewerbung ist binnen der auf der Website des Universitätslehrgangs angegebenen Frist an die Lehrgangsleitung des jeweiligen Universitätslehrganges der Universität Klagenfurt zu richten. Die Anmeldung ist mit der Abgabe des Anmeldeformulars verbindlich und begründet im Fall der Zulassung zum Universitätslehrgang die Verpflichtung zur Entrichtung des Lehrgangsbeitrages. Über die Zulassung zum Universitätslehrgang entscheidet nach Vorprüfung durch die Lehrgangsleitung und die Vizestudienrektorin für Weiterbildung das Rektorat. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme erwächst aus dieser Bewerbung nicht.
- Die Bewerbungen werden entsprechend den Zulassungskriterien des Curriculums des jeweiligen Universitätslehrgangs von der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung und der Vizestudienrektorin für Weiterbildung vorgeprüft. Bei Erfüllung der jeweiligen Zulassungskriterien werden die Bewerbungen nach Maßgabe der vorhandenen Plätze dem Rektorat zur Zulassung vorgeschlagen. Sollte die Zahl der Bewerbungen die verfügbaren Teilnehmerplätze übersteigen bzw. die didaktischen oder sonstige zweckmäßige Ausgewogenheiten der Teilnehmerinnen/ Teilnehmer dies erfordern, schlägt die Lehrgangsleitung eine Auswahl entsprechend der Qualifikation der Bewerber/innen vor. Die Verständigung über die Zulassung zum jeweiligen Universitätslehrgang erfolgt rechtzeitig in schriftlicher Form.
- Entstandene Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Bewerbungs- und Auswahlverfahren werden von der Universität Klagenfurt nicht ersetzt.
3. Informationsaustausch / Änderung von persönlichen Daten
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- Mit der Zuerkennung eines Studienplatzes erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einverstanden, dass ihre Namens-, Telefon-, und E-Maildaten zur Administration des Lehrgangs und zur Erleichterung der internen Kommunikation an Vortragende, mit der Organisation des Schulungsbetriebes betraute Personen und jenen Kooperationspartnern des Lehrgangs, die an dem von den Teilnehmern/Teilnehmerinnen gebuchten Lehrgang mitwirken, weitergegeben werden. Grundsätzlich werden alle persönlichen Angaben der Teilnehmer/innen streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte (mit Ausnahme der oben genannten) weitergegeben.
- Der Informationsaustausch zwischen der Universität Klagenfurt, den Vortragenden und den Teilnehmerinnen/Teilnehmern erfolgt weitestgehend über E-Mail. Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer erklären sich bereit, während der Dauer des Universitätslehrgangs für die Zusendung von Informationen, Unterlagen u.ä. einen E-Mail-Account der Universität Klagenfurt zu führen und die E-Mails regelmäßig abzurufen.
- Änderungen der Personendaten sind unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als den Teilnehmerinnen/Teilnehmern zugestellt, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Zustelladresse (E-Mail-Adresse) gesandt wurden.
4. Lehrgangsbeitrag
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- Der vorgeschriebene Lehrgangsbeitrag ist binnen 14 Tagen, gerechnet vom Datum der Rechnungslegung, zur Zahlung fällig. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Lehrveranstaltungen berechtigt nicht zur Ermäßigung des Lehrgangsbeitrags.
- Die Lehrgangsleitung ist unter Wahrung der ihr zukommenden Finanzierungsverantwortung berechtigt, von den Vorgaben der Z 1 abzuweichen (zB Vereinbarung längerer Zahlungsziele, Rabattierungen) wenn diese für alle Teilnehmer/Teilnehmerinnen gleichermaßen zur Anwendung kommt und allen Teilnehmern/Teilnehmerinnen vorab auch kommuniziert wurde.
- Zahlungsbedingungen für Ratenzahlungen sind der Website des jeweiligen Universitätslehrgangs zu entnehmen. Die Lehrgangsbeiträge sind gem. § 6 Abs. 11 und 12 UStG umsatzsteuerbefreit.
- Mit dem Lehrgangsbeitrag sind die Kosten für die Zurverfügungstellung von Studienunterlagen im üblichen Umfang abgegolten.
- Im Lehrgangsbeitrag nicht enthalten sind Anreise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie sonstige Auslagen der Teilnehmer/innen.
- Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsmodalitäten und des Zahlungstermins sind Voraussetzung für die Teilnahme am Universitätslehrgang. Die Zulassung der Teilnehmerinnen/Teilnehmer als außerordentliche Studierende durch das Rektorat erfolgt erst nach vollständiger Begleichung des Lehrgangsbeitrages bzw. nach Begleichung des Lehrgangsbeitrages gem. Ziffer 2 durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer.
- Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche der Universität Klagenfurt entstandenen Mahn- und Inkassospesen, die aufgrund verspäteter bzw. nicht erfolgter Bezahlung entstanden sind, zu übernehmen.
5. Stornobedingungen
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- Eine Stornierung der Anmeldung hat ausnahmslos schriftlich zu erfolgen. Eine Stornierung der Anmeldung ist bis 30 Tage vor Beginn des Universitätslehrgangs möglich, ohne dass eine Teilnahmegebühr verrechnet wird. Für die Fristwahrung ist das Datum des Einlangens im Lehrgangsbüro maßgeblich. Bei Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt wird die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Bei einem Rücktritt nach Beginn des Universitätslehrgangs ist jedenfalls der gesamte Lehrgangsbeitrag zu entrichten.
- Der Abbruch oder die vorzeitige Beendigung des Universitätslehrgangs durch die Teilnehmerinnen/ die Teilnehmer führen nicht zur Rückerstattung oder teilweisen Erlassung des Lehrgangsbeitrags.
- Die Nichtteilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen des Universitätslehrgangs berechtigt nicht zur anteiligen Rückerstattung. Es ist der gesamte Lehrgangsbeitrag zu entrichten.
- Die Lehrgangsleitung ist unter Wahrung der ihr zukommenden Finanzierungsverantwortung berechtigt, von den Vorgaben der Z 1 bis 3 zugunsten der Teilnehmer/Teilnehmerinnen abzuweichen (zB Rückerstattung bei Abbruch oder Nichtteilnahme aus Gründen wie zB länger andauernde Krankheit, Schwangerschaft), wenn diese für alle Teilnehmer/Teilnehmerinnen gleichermaßen zur Anwendung kommt und allen Teilnehmern/Teilnehmerinnen vorab auch kommuniziert wurde.
6. Änderungen des Lehrgangsprogramms bzw. der Lehrgangsdurchführung / Änderung von Leistungen / Absage des Lehrgangs
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- Die Universität Klagenfurt behält sich das Recht vor, die Durchführung eines Universitätslehrgangs aus wichtigem Grund (z.B. zu geringe Anzahl an Teilnehmerinnen/Teilnehmern) bis zwei Wochen vor Beginn des Universitätslehrgangs abzusagen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Im Falle einer Absage wird der bereits bezahlte Lehrgangsbeitrag vollständig rückerstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
- Das Leistungsprogramm der Universitätslehrgänge wird langfristig geplant und einer ständigen Qualitätskontrolle unterzogen. Aufgrund dessen kann es notwendig sein, dass Adaptierungen und Änderungen bezüglich Lehrgangsinhalten, -terminen, -orten und ‑vortragenden oder in der Durchführung und Abwicklung vorzunehmen sind. Dies berechtigt die Teilnehmerinnen/Teilnehmer weder zur Stornierung noch zur Minderung des Lehrgangsbeitrags bzw. zu sonstigen Ersatzansprüchen (z.B. Reise-, Übernachtungskosten).
7. Ausschluss von der Teilnahme
Um das Erreichen der Lehrveranstaltungsziele sicherzustellen, ist die Universität Klagenfurt berechtigt, Teilnehmerinnen/Teilnehmer an Universitätslehrgängen aus wichtigen Gründen (z.B. unentschuldigtes Fernbleiben, mutwillige Störung von Lehrveranstaltungen, Zahlungsverzug) von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Dies berechtigt die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer nicht zur Minderung des Lehrgangsbeitrags.
8. Urheberrecht
Die Lehrinhalte sowie die im Rahmen eines Universitätslehrgangs bereitgestellten Unterlagen sind geistiges Eigentum der Universität Klagenfurt bzw. des Urhebers/der Urheberin oder des Rechteinhabers/der Rechteinhaberin und stehen ausschließlich den Teilnehmerinnen/Teilnehmern des jeweiligen Universitätslehrgangs zur persönlichen Verfügung. Die Verwendung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung, Einspeicherung und jede Art der Verwertung von fremden urheberrechtlich geschützten Materialien ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Universität Klagenfurt bzw. des Urhebers/der Urheberin oder des Rechteinhabers/der Rechteinhaberin.
9. Haftung und Schadenersatz
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- Die Universität Klagenfurt übernimmt keinerlei Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der von den Teilnehmerinnen/Teilnehmern in Lehrveranstaltungen mitgebrachten Gegenstände.
- Die Universität Klagenfurt haftet nicht bei Vorliegen von leichter Fahrlässigkeit, mit Ausnahme für Personenschäden. Jegliche Haftung der Universität Klagenfurt für indirekte Schäden, Folgeschäden, Gewinnentgang und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen die Teilnehmerin/den Teilnehmer ist ausgeschlossen.
10. Gerichtsstand
Die Vereinbarung unterliegt ausschließlich der Zuständigkeit der österreichischen Gerichte. Als ausschließlich zuständiges Gericht für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB wird das in Klagenfurt sachlich zuständige Gericht vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen.
Stand: 28. September 2018