Philipp Mayring ins Expertengremium für Qualitätskriterien qualitativer Forschung der DFG berufen
Das Gremium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) soll Qualitätskriterien zur Begutachtung qualitativ orientierter Forschungsanträge entwickeln. Philipp Mayring vom Institut für Psychologie der Alpen-Adria-Universität wurde in das Expertengremium berufen.
Unter der Leitung von Hans Christoph Koller sowie Werner Helsper und Helga Kelle diskutieren insgesamt 20 WissenschaftlerInnen, u.a. Kristina Reiss, Professorin an der TU München und Mitglied des Universitätsrats der AAU, wie Projektanträge mit qualitativen Methodenansätzen, die in manchen Bereichen wie der Erziehungswissenschaft bereits die Hälfte aller Einreichungen umfassen, adäquat einzuschätzen sind.
Die Gütekriterien, so die bisherigen Überlegungen, sollen einerseits Klarheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Forschungsprozesses sicherstellen, andererseits Offenheit im Sinne variabler Anpassung an den Gegenstand zumindest in Grenzen zulassen. Klar zu sein scheint bisher,
• dass eine klare, präzise Fragestellung an den Beginn des Forschungsprozesses gestellt werden muss, Hypothesen im Sinne testbarer Ja-Nein-Aussagen nicht immer möglich und sinnvoll erscheinen,
• dass der Stand der Forschung auch in neu erschlossenen Gebieten sorgfältig dargestellt werden muss, um die Anschlussfähigkeit der Forschungsergebnisse sicherzustellen,
• dass auch in qualitativen Projekten der Theorieeinbettung besonderer Stellenwert zukommt,
• dass Fragen der Stichprobendefinition, des Feldzugangs und der Stichprobengröße expliziert werden müssen, auch wenn die Stichprobenbildung oft schrittweise ausweitend gestaltet wird,
• dass die Ausformulierung und Begründung von Erhebungs- sowie Auswertungsschritten und -methoden zentral sind,
• dass bei einer Kombination qualitativer und quantitativer Schritte („Mixed Methods“) das konkrete Triangulationsmodell expliziert werden muss und eine theoretische Begründung gegeben werden muss und
• dass Aussagen zur Reichweite der Ergebnisse, der Generalisierbarkeit gemacht werden müssen.
Das Expertengremium diskutiert diese Kriterien in mehreren Runden, um zu einem Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter zu gelangen.