UNIVERSITÄT
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG)
Vorsitz
Büro
Büroleiter
David Sabitzer, BSc MSc
Pronomen: er/ihm
david [dot] sabitzer [at] aau [dot] at
Administration
Mag.x Lux Pratter
Keine Pronomen
lux [dot] pratter [at] aau [dot] at
Mitglieder
Professor:innen
Wissenschaftliches Personal
Allgemeines Personal
Studierende
Melanie Fleischhacker
Selina Littmann
Mitch Noah Münzer
Patricia Reindl
Sabine Seebacher
Information, Koordination & Beratung
Büro des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
Für alle Anfragen, Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen zum Themenbereich Gleichbehandlung, die den Wirkungsbereich des Arbeitskreises betreffen, steht Ihnen das Büro des Arbeitskreises zur Verfügung.
Die Aufgabe des Büros besteht in der Unterstützung des Arbeitskreises bei:
- juristischen sowie allen anderen inhaltlichen und administrativen Aufgaben
- der Rechtsberatung für Universitätsangehörige, die von Diskriminierung, Belästigung, Mobbing oder Stalking betroffen sind
- der Mitwirkung an einer gendergerechten Personal- und Strukturentwicklung
Kontakt: David Sabitzer
AKG Büroleitung
Raum: B01.1.301 und B01.1.311, Lakeside Park
E-Mail: akg [dot] buero [at] aau [dot] at
Telefon: +43 463 2700 8639
Profil und Aufgaben
An jeder österreichischen Universität ist gemäß § 42 Abs 1 UG vom Senat ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen einzurichten. Aufgabe dieses Kollegialorgans ist es, Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen. Weiters ist der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen mit Fragen der Frauenförderung befasst (§ 42 Abs 1 UG iVm § 41 Abs 2 B-GlBG). Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben sind dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen weitgehende Informations-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte eingeräumt.
Der AKG ist kein Entscheidungsorgan, er berät und übt begleitende Kontrolle aus.
Welche Befugnisse der AKG NICHT hat
Der AKG kann keine
- Bescheide, Verwarnungen oder andere universitäre Maßnahmen aufheben,
- (Feststellungs-)Entscheidungen im Hinblick auf das Vorliegen einer Diskriminierung, (sexuellen, geschlechtsbezogenen oder sonstigen) Belästigung, Mobbing oder Stalking treffen,
- vor Gericht vertreten,
- Universitätsangehörigen Weisungen erteilen.
Ihr Anliegen wird in jedem Fall vertraulich behandelt. Die Mitglieder des AKGs unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter strikter Wahrung der Grundsätze und Anforderungen, die in der DSGVO und dem österreichischen DSG festgelegt sind – Datenschutzinformation.
Quicklinks
Plattformen
Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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