Praxis im Bachelorstudium
Praktikumsplätze für Studierende mit Schwerpunkt Recht
Nähere Hinweise zur juristischen Praktikumsplätzen bei Rechtsanwält*innen, am Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt finden Sie hier: Juristische Praktikumsplätze – Universität Klagenfurt (aau.at)
Bitte beachten Sie die untenstehenden Vorgaben bzw. die Vorgehensweise zum Praktikum im Bachelorstudium Wirtschaft und Recht.
Der Studienplan für das Bachelorstudium Wirtschaft und Recht, Studienkennzahl UL 033 519, sieht unter dem gebundenen Wahlfächerbündel IV (§ 10 Pkt 15.3) die Möglichkeit einer facheinschlägigen Praxis vor, deren Rahmenbedingungen in § 15 genauer determiniert werden.
§ 15 Bestimmungen über die Absolvierung einer facheinschlägigen Praxis:
- Anstelle des Gebundenen Wahlfachbündels IV kann eine facheinschlägige Praxis aus Rechtswissenschaften zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen rechtswissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten absolviert werden.
- Eine Praxiswoche im Umfang von zumindest 25 Arbeitsstunden entspricht dabei 1 ECTS-AP. Der Praxis sind bis zu 8 ECTS-AP zugeordnet, wobei zumindest 4 ECTS-AP zu absolvieren sind.
- Die Facheinschlägigkeit der Praxis ist vorab (!) durch einen Fachvertreter zu bescheinigen.
Was müssen Sie beachten?
- Wenn Sie einen Praxisplatz gefunden haben, müssen Sie den einschlägigen Fachvertreter kontaktieren. Dieser bestimmt sich danach, in welchem Bereich Sie Ihre Praxis absolvieren möchten.
- Praxis im Privatrecht
Ass.-Prof. Mag. Dr. Thomas Bernhard Pfalz oder Univ.-Prof. Dr. Olaf Riss, LLM:
Praxis in einer Anwaltskanzlei mit arbeitsrechtlichem oder zivilrechtlichem Schwerpunkt, Praxis in der AK, WKÖ, VKI, einer Versicherungsanstalt (ÖGK, SVS) etc. - Praxis im öffentlichen Recht
Univ.-Prof. Dr. Gerhard Baumgartner:
Praxis in einer Anwaltskanzlei mit öffentlich-rechtlichem Schwerpunkt; Praxis in der öffentlichen Verwaltung, bei einem Organ der Gesetzgebung oder der Strafjustiz; Praxis bei einer NGO mit öffentlich-rechtlichem Tätigkeitsumfeld; Praxis bei einem ausgegliederten Rechtsträger, der mit Aufgaben der Hoheitsverwaltung betraut ist, etc. - Praxis im Steuerrecht
Univ.-Prof. MMag. Dr. Johannes Heinrich:
Praxis in einer Anwaltskanzlei mit steuerrechtlichem Schwerpunkt; juristische Praxis bei Steuerberater*innen oder Wirtschaftsprüfer*innen
- Praxis im Privatrecht
- Füllen Sie das Anmeldeformular zur Praxis Bachelor (UL 033 519) aus und übermitteln Sie es an das jeweilige Sekretariat des zuständigen Fachvertreters.
- Praxis im Privatrecht
Ass.-Prof. Mag. Dr. Thomas Bernhard Pfalz
Mail an regina [dot] zabukovec [at] aau [dot] at oder
Prof. Dr. Olaf Riss
Mail an wirtschaftsprivatrecht [at] aau [dot] at - Praxis im öffentlichen Recht
Univ.-Prof. Dr. Gerhard Baumgartner
Mail an miriam [dot] moelcnik [at] aau [dot] at (Frau Miriam Mölcnik, BA) - Praxis im Steuerrecht
Univ.-Prof. MMag. Dr. Johannes Heinrich
Mail an viktoria [dot] schwab [at] aau [dot] at (Frau Viktoria Schwab)
- Praxis im Privatrecht
- Inhaltliche Prüfung Ihres Antrages: Die Praxis im Bachelorstudium soll der „Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen rechtswissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten“ dienen (vgl § 15 Abs 1). Demnach beschränkt sich die inhaltliche Prüfung Ihres Praktikumsantrages darauf, ob die in Aussicht genommene Tätigkeit geeignet ist, der Erprobung und praxisorientierten Anwendung Ihrer bereits erworbenen rechtswissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu dienen. Da es auf bereits erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten ankommt, wird insbesondere überprüft, ob Sie schon entsprechende einschlägige Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert haben.
- Wenn Sie zum Zeitpunkt der Praktikumsantrages noch nicht ausreichend Lehrveranstaltungen/Prüfungen aus dem jeweiligen Fachbereich absolviert haben, aber diese bis zum Praktikumsantritt absolvieren werden, kann Ihr Antrag auch unter einer entsprechenden Bedingung bewilligt werden.
- Zulässige Arbeitszeit: Gem § 15 Abs 2 können Sie eine Praxis von insgesamt 4 ECTS-AP bis maximal 8 ECTS-AP absolvieren; wobei eine Praxiswoche einen Umfang von zumindest 25 Arbeitsstunden entspricht.Beachten Sie dabei, dass eine Streckung der Praxiszeit auf mehr Wochen unter gleichzeitiger Reduzierung des Wochenstundenmaßen (zB 10 Wochen zu je 20 Wochenstunden) nicht möglich ist (arg „zumindest 25 Arbeitsstunden“).
- Nachdem Ihr Antrag bewilligt wurde, können Sie sich zur Lehrveranstaltung 618.348 Facheinschlägige Praxis (bis zu 8 ECTS) bzw 618.349 Facheinschlägige Praxis (bis zu 4 ECTS) anmelden.
- Nach dem Praktikum: Nach dem Praktikum müssen Sie dem zuständigen Sekretariat (siehe oben Pkt. 2) eine Praktikumsbestätigung Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeberin übermitteln. Auf dieser Bestätigung müssen das Beginn- und das Enddatum des Praktikums sowie das Stundenausmaß angegeben werden. In weiterer Folge können die entsprechenden 4 oder 8 ECTS eingetragen werden. Wurde Ihr Antrag unter einer Bedingung bewilligt, prüft das Sekretariat im Nachhinein, ob Sie die Bedingung bis zum Praktikumsantritt erfüllt haben. Wurde die Bedingung rechtzeitig erfüllt, werden die entsprechenden ECTS eingetragen. Wurde die Bedingung nicht rechtzeitig erfüllt, können die entsprechenden ECTS nicht eingetragen werden. In diesem Fall müssen Sie ein weiteres Praktikum anmelden und absolvieren.
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