STUDIUM
Beurlaubung vom Studium
Studierende der Universität Klagenfurt können sich vom Studium beurlauben lassen. Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten jedoch ist unzulässig.
Sie können den Antrag auf Beurlaubung direkt in Ihrem im Studierenden-Portal unter „Meine Anträge“ elektronisch stellen.
Wann muss der Antrag auf Beurlaubung gestellt werden?
Die Beurlaubung ist bis längstens zum Beginn des jeweiligen Semesters zu beantragen.
Bei unvorhergesehenem und unabwendbarem Eintritt eines gesetzlichen Beurlaubungsgrundes gemäß § 67 Abs. 1 Z 2 bis 4 und 6 UG kann die Beurlaubung auch während des Semesters beantragt werden.
Welche Gründe können für einen Antrag auf Beurlaubung geltend gemacht werden?
Es muss einer der u. a. Beurlaubungstatbestände vorliegen.
- Gesetzlich festgelegte Beurlaubungstatbestände (§ 67 Abs. 1 UG):
- Leistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
(Nachweis: Bescheid des Militärkommandos bzw. der Zivildienstserviceagentur) - Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
(Nachweis: ärztliche Bestätigung, Vorlage) - Schwangerschaft
(Nachweis: ärztliche Bestätigung) - Kinderbetreuungspflichten oder andere gleichartige Betreuungspflichten (pflegebedürftige Angehörige)
(Nachweise: Geburtsurkunde, Meldezettel, oder Bescheid über die Pflegestufe bzw. ärztliche Bestätigung über den Pflegebedarf; Nachweis des Verwandtschaftsgrades (Urkunden)) - Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
(Nachweis: Bestätigung des Trägers des Freiwilligen Sozialen Jahres) - vorübergehende Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer Behinderung
- Leistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
- Satzungsrechtlich festgelegte Beurlaubungstatbestände (können nur bis zum Beginn des jeweiligen Semesters geltend gemacht werden!):
- freiwilliges Umweltschutzjahr, Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst
(Nachweis: Bestätigung gemäß § 22 bis 27a Freiwilligengesetz) - mindestens vierwöchige erhebliche Beeinträchtigung durch Erwerbstätigkeit oder eine nicht mit dem Studium in Verbindung stehende Weiterbildungs-, Fortbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme oder Praxis (Nachweis: Anstellungs-, Teilnahmenachweise)
- sonstige außergewöhnliche Lebensumstände, die eine Fortführung des Studiums vorübergehend unmöglich oder unzumutbar erscheinen lassen.
- freiwilliges Umweltschutzjahr, Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst
Die Begründung ist von Ihnen glaubhaft zu machen.
Sie können sich auf Antrag ein oder zwei Semester beurlauben lassen. Eine weitere Antragstellung ist dadurch nicht ausgeschlossen.
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Über den Antrag hat die Studienrektor:in längstens innerhalb von vier Wochen zu entscheiden. Im Fall einer Genehmigung des Antrags wird der Studienstatus auf „beurlaubt“ geändert. Dieser Status wird auf dem Studienblatt, das Sie unter „Meine Bestätigungen“ einsehen können, vermerkt.
Zusätzlich bekommen Sie eine Bestätigung per E-Mail.
Welche Folgen hat eine Beurlaubung?
Die Beurlaubung wirkt für alle Studien der Bildungseinrichtung, an welcher diese beantragt wurde und bei gemeinsam eingerichteten Studien (z.B. Lehramtsstudium im Entwicklungsverbund Südost) für alle Studien der beteiligten Bildungseinrichtungen.
Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen, die Absolvierung einer studienbezogenen Praxis, die Antragstellung um Betreuung einer wissenschaftlichen Arbeit sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten ist unzulässig.
Gültigkeitsdauer einer Beurlaubung:
- im Wintersemester: 1. Oktober bis 28./29. Februar
- im Sommersemester: 1. März bis 30. September
Studierende, die beurlaubt sind, haben für ein beurlaubtes Semester den ÖH-Beitrag einzuzahlen, aber nicht einen möglicherweise anfallenden Studienbeitrag zu entrichten. Bei Beurlaubungsanträgen, die nach dem 30.11. zum Wintersemesters oder des 30.04. zum Sommersemesters eingereicht werden, ist die Bezahlung eines allfälligen Studienbeitrags ebenfalls zu entrichten.
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Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
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+43 463 2700
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