Die Lehrveranstaltungen sind prüfungsimmanent, weshalb Anwesenheitspflicht besteht.
Die gemäß Zulassungsbescheid zu erbringende(n) Ergänzungsprüfunge(n) gilt bzw. gelten mit der erfolgreichen Absolvierung der jeweiligen Lehrveranstaltung als erbracht.
Die Ergänzungsprüfungen aus Deutsch und aus anderen Fächern bestehen aus einem schriftlichen und aus einem mündlichen Teil, wobei die Studierenden zum mündlichen Teil erst zugelassen werden, wenn sie den schriftlichen Teil bestanden haben.
Im Übrigen gelten die auf Prüfungen anzuwendenden Bestimmungen des Universitätsgesetzes und der Satzung Teil B der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt.