Informationen zum Praktikum
Praktikum im BA Angewandte Kulturwissenschaft (Version: 16W.2)
Auszug aus dem Curriculum:
„§15 Bestimmungen über die Absolvierung einer facheinschlägigen Praxis“
Die Absolvierung der Praxis im Mindestausmaß von 160 Wochenarbeitsstunden ist mit einer Bestätigung der praxisgebenden Kultureinrichtung sowie einem Praktikumsbericht im Umfang von ca. 4000 Wörtern (im Haupttext) zu belegen. Die Praxis kann im Gebundenen Wahlfach A (Praxis der Kulturarbeit) abhängig von der Art und dem Umfang des Praktikums Lehrver-anstaltungen im Umfang von maximal 8 ECTS-AP ersetzen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die/der Studienprogrammleiter/in.“
Für die reibungslose Umsetzung dieses Punkts im Studienplan setzen Sie sich bitte mit Frau Postdoc.Ass. Dr. Marika Pierdicca (email: marika [dot] pierdicca [at] aau [dot] at) in Verbindung und halten zunächst Rücksprache zur Auswahl eines geeigneten Praktikums bzw. ihrer ausgewählten Praxiserfahrung im Bereich Kulturarbeit. Wir beraten Sie gerne und vermitteln gegebenenfalls auch geeignete Plätze!
Der Praktikumsbericht mit der Bestätigung der Kultureinrichtung (im Original, mit Stempel und Unterschrift) ist nach der erfolgreichen Absolvierung per mail an Frau Dr. Pierdicca (email: marika [dot] pierdicca [at] aau [dot] at und cc: brigitte [dot] pappler [at] aau [dot] at) zu senden.
Beachten Sie bitte, dass das Praktikum nur im Gebundenen Wahlfach A: Praxis der Kulturarbeit angerechnet werden kann. In den drei von vier gebundenen Wahlfächern, die Sie auswählen müssen, muss das Wahlfach A deshalb enthalten sein.
Die 8 ECTS werden anschließend als „Facheinschlägige Praxis“ im Prüfungsbuch gutgeschrieben.
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uni [at] aau [dot] at
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