Anhörung des Senats zur intendierten Abberufung des Rektors gem. § 23 Abs. 5 UG
Der Senat der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt hat sich in seiner ordentlichen Sitzung vom 30. November 2011 umfassend mit dem Vorhaben des Universitätsrats auf Abberufung des Rektors von Amts wegen gem. § 23 Abs. 5 UG befasst.
Er hat sich dabei auf verschiedene schriftliche Darstellungen und Stellungnahmen — darunter zentral die vom Universitätsrat am 23. November übermittelte Sachverhaltsdarstellung und zwei Antwortpapiere von Rektor Heinrich C. Mayr vom 29. November — sowie auf Anhörungen Rektor Mayrs, Universitätsrats-Vorsitzender Stockbauer, der VizerektorInnen und der DekanInnen in der Senatssitzung selbst gestützt.
Die vorgebrachten Ausführungen (in Form der schriftlichen Darstellung des Universitätsrats und der mündlichen Darlegungen der Universitätsrats-Vorsitzenden) zum Sachverhalt und zur Zulässigkeit der Abberufung des Rektors reichen nach Ansicht des Senats nicht aus, einer Abberufung zuzustimmen [Ergebnis der geheimen Abstimmung gemäß Geschäftsordnung: 20 Stimmen gegen die Abberufung, 2 dafür, 2 Stimmenthaltungen].
Der Senat gibt vor diesem Hintergrund die Empfehlung ab, eine/n weitere/n Vizerektor/in in das Rektorat hinzu zu nehmen, wobei darauf zu achten ist, dass mindestens eine/r der VizerektorInnen künftig zu 100 % in dieser Funktion beschäftigt wird. Dem Rektor wird nahe gelegt, einen solchen Vorschlag (gem. § 23 Abs. 1 Z 2 UG und noch ohne Nennung einer Person) in die ordentliche Sitzung des Universitätsrats am 2. Dezember 2011 einzubringen [22 Pro-Stimmen, eine Enthaltung].