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ABTEILUNG FÜR CONTROLLING
UND STRATEGISCHE UNTERNEHMENSFÜHRUNG

AAU1/...Institut für Unternehmensführung2/Abteilung für Controlling und Strategische Unternehmensführung3/Studium4/Facheinschlägige Praxis

Facheinschlägige Praxis

Grundlegendes zur facheinschlägigen Praxis

In den Bachelor- und Masterstudiengängen der Betriebswirtschaft legen wir großen Wert auf Anwendungsorientierung. Dies manifestiert sich einerseits in der starken Praxisausrichtung unserer Lehrveranstaltungen. Andererseits ist es besonders wichtig, dass Studierende die Möglichkeit erhalten, ihr erlerntes Wissen aktiv im Rahmen einer facheinschlägigen Praxis anzuwenden und zu vertiefen. Die in dieser praktischen Phase gesammelten Erfahrungen werden in den entsprechenden Lehrveranstaltungen eingehend reflektiert und diskutiert, um eine optimale Verknüpfung von Theorie und Praxis zu gewährleisten.

Hier geht es zu detaillierten Informationen zur facheinschlägigen Praxis im Bachelorstudium der Betriebswirtschaft und in den Masterstudien der Betriebswirtschaft (Studienplan Version 22W.1) und Angewandte Betriebswirtschaft (Studienplan Version 12W):

Bachelorstudium Betriebswirtschaft
Masterstudium Betriebswirtschaft (22W.1)
Masterstudium Angewandte Betriebswirtschaft (12W)

Formulare

Hier finden Sie die relevanten Formulare, die im Zuge der Absolvierung der facheinschlägigen Praxis in Controlling und Strategische Unternehmensführung benötigt werden:

Anmeldung zur facheinschlägigen Praxis
Bestätigung der facheinschlägigen Praxis

Informationen zu Praxissemesterstellen

Aufgrund der begrenzten Anzahl an Praktikumsstellen, die wir anbieten können, empfehlen wir Ihnen, sich eigenständig nach geeigneten Praxissemesterstellen umzusehen. Wenn Sie einen passenden Praktikumsplatz finden, bitten wir Sie, diesen bei Ihrer Anmeldung anzugeben.

Falls es Ihnen nicht gelingt, selbstständig eine Stelle zu finden, werden wir Ihnen nach Möglichkeit eine Praktikumsstelle zuweisen, die uns von verschiedenen Unternehmen angeboten wird. Diese Zuteilung erfolgt entsprechend Ihren Interessengebieten. Die neuesten Angebote für Praxissemesterstellen finden Sie am Schwarzen Brett unserer Abteilung sowie in den aktuellen Benachrichtigungen auf unserer Webseite.

Bachelorstudium in Betriebswirtschaft

Im Studienplan für das Bachelorstudium Betriebswirtschaft (Version 18W, gültig ab dem 1. Oktober 2018, Studienkennzahl L 033 518) ist im § 15 die Möglichkeit der Absolvierung einer facheinschlägigen Praxis definiert. Die Rahmenbedingungen für die facheinschlägige Praxis sind folgendermaßen festgelegt:

Studierende sind berechtigt, Freie Wahlfächer im Ausmaß von 6 ECTS-AP durch eine facheinschlägige Tätigkeit in der Praxis zu ersetzen. Die facheinschlägige Tätigkeit in der Praxis ist einem Fach aus dem Gebundenen Wahlfachbündel I gem. § 10 zuzuordnen. Die Tätigkeit muss im Ausmaß von mindestens 8 Wochen (mindestens 20 Stunden Wochenarbeitszeit) absolviert werden. Es ist ein Tätigkeitsbericht   zu verfassen, der die Praxistätigkeiten und –ergebnisse dokumentiert. Die Approbation des Tätigkeitsberichtes und die Bestätigung des ordnungsgemäßen Nachweises der geforderten Leistungen erfolgt durch die Studienprogrammleiterin bzw. den Studienprogrammleiter auf Vorschlag der Prüferin bzw. des Prüfers des gewählten Faches.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der facheinschlägigen Praxis

Um an der facheinschlägigen Praxis im Rahmen des Bachelorstudiums in Betriebswirtschaft teilzunehmen, müssen Studierende folgende Bedingungen erfüllen:

  • Eine gültige Einschreibung im Bachelorstudium, wie in § 3 des Studienplans definiert.
  • Eine positive Beurteilung des Projektantrags durch die Abteilung Controlling und Strategische Unternehmensführung. Der Antrag ist mittels des Formulars Anmeldung zur facheinschlägigen Praxis im Bachelorstudium einzureichen.

Wichtige Schritte für die facheinschlägige Praxis

Einreichen des Projektantrags:

  • Wenn Sie einen Praxisplatz gefunden haben, kontaktieren Sie bitte die Abteilung für Controlling und Strategische Unternehmensführung.
  • Füllen Sie das Formular Anmeldung zur facheinschlägigen Praxis im Bachelorstudium aus und senden Sie es per E-Mail an IFU_CSU [at] aau [dot] at.
  • Der Antrag für die facheinschlägige Praxis muss spätestens 14 Tage vor Beginn des Semesters, in dem die Praxis absolviert werden soll, eingereicht werden. Dieser ist vom Studierenden zu unterzeichnen.
  • Auf Basis Ihres Antrags wird ein Betreuer oder eine Betreuerin von der Abteilung zugewiesen. Sie erhalten eine Benachrichtigung über die Zuweisung per E-Mail.

Übermittlung der Projektdefinition:

  • Erstellen Sie eine detaillierte Projektdefinition.
  • Senden Sie diese innerhalb der ersten zwei Wochen des Praxissemesters per E-Mail an IFU_CSU [at] aau [dot] at.
  • Die Projektdefinition sollte vom betreffenden Unternehmen bestätigt sein.
  • Falls erforderlich, kann zur Klärung der Projektdefinition ein gemeinsames Gespräch mit dem Unternehmen, der Universität und Ihnen stattfinden.
  • Weitere Informationen zu den erforderlichen Inhalten der Projektdefinition finden Sie hier.

Zulässige Arbeitszeit:

  • Gemäß § 15 des Studienplans ist die facheinschlägige Praxis über einen Zeitraum von mindestens 8 Wochen zu absolvieren, in der Regel innerhalb eines Semesters.
  • Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 20 Stunden betragen.

Inhaltliche Prüfung und Anmeldung zur Lehrveranstaltung:

  • Ihr Antrag wird auf inhaltliche Eignung geprüft. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass die beschriebene Tätigkeit geeignet ist, um Ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten praxisorientiert anzuwenden.
  • Zusätzlich wird geprüft, ob Sie die relevanten Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert haben.
  • Nach Genehmigung Ihres Antrags melden Sie sich im Campus-System der Universität Klagenfurt für die Lehrveranstaltung „Facheinschlägige Tätigkeit in der Praxis“ an, damit Ihre ECTS-Punkte korrekt verbucht werden können.

Durchführung und Betreuung:

  • Während der facheinschlägigen Praxis besteht die Möglichkeit (jedoch keine Pflicht), eine Betreuung durch die Abteilung Controlling und Strategische Unternehmensführung in Anspruch zu nehmen.
  • Diese Betreuung dient primär der Klärung offener Fragen und der Unterstützung bei Problemen während der Praxisphase, nicht jedoch der Lösung des Projektinhalts.

Projektabschluss und Einreichung des Tätigkeitsberichts:

  • Nach Beendigung des Praktikums ist die Praktikumsbestätigung, unterzeichnet vom Praktikumsgeber, einzureichen. Das Formular zur Bestätigung finden Sie hier.
  • Der Tätigkeitsbericht und die Praktikumsbestätigung sind spätestens zwei Wochen vor Beginn des folgenden Semesters per E-Mail an IFU_CSU [at] aau [dot] at zu senden (im PDF-Format).
  • Eine Übersicht über die Mindestanforderungen des Tätigkeitsberichts finden Sie hier.

Beurteilung:

Eine positive Bestätigung setzt voraus, dass die Studierenden die facheinschlägige Praxis tatsächlich im lt. Curriculum erforderlichen Ausmaß absolviert haben sowie, dass ein qualifizierter Tätigkeitsbericht vorgelegt wird.

Masterstudium in Betriebswirtschaft (22W.1)

Im Studienplan für das Masterstudium Betriebswirtschaft (Version 22W.1, gültig ab dem 1. Oktober 2022, Studienkennzahl UL 066 918) ist im § 14 die Möglichkeit der Absolvierung einer facheinschlägigen Praxis definiert. Die Rahmenbedingungen für die facheinschlägige Praxis sind folgendermaßen festgelegt:

  1. Im Laufe des Masterstudiums können Studierende eine facheinschlägige Praxis in einem in- oder ausländischen Betrieb, in der öffentlichen Verwaltung oder in einer Nonprofit-Organisation oder einer Forschungseinrichtung (z.B. Universität) zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten absolvieren. Es wird empfohlen, die Praxis nicht im ersten und nicht im letzten gemeldeten Semester zu absolvieren.
  2. Bei der Praxis handelt es sich vorzugsweise um ein Projekt. Das Praxisprojekt bzw. der Praxisplatz bedarf der Zustimmung durch eine betreuende Universitätslehrerin bzw. einen betreuenden Universitätslehrer. Die Zustimmung ist vor Beginn der Praxistätigkeit einzuholen.
  3. a) Die Praxis ist für die Dauer von zwei aufeinanderfolgenden Monaten innerhalb eines Semesters vorgesehen. Die Wochenarbeitszeit hat zumindest 30 Wochenstunden zu betragen. Über Ausnahmen in begründeten Fällen entscheidet die Studienprogrammleiterin bzw. der Studienprogrammleiter. In Summe hat die Gesamtarbeitszeit mindestens 275 Arbeitsstunden zu betragen.

    b) Wird die Praxis an einer in- oder ausländischen Forschungseinrichtung (z.B. Universität) absolviert, kann von der in lit. a vorgesehenen Wochenarbeitszeit nach unten abgewichen werden. Auch in diesem Fall hat die Gesamtarbeitszeit mindestens 275 Arbeitsstunden zu betragen.

    c) Der Praxis sind 11 ECTS-AP zugeordnet.

  4. Berufstätige Studierende können die Praxis auch an ihrem Arbeitsplatz durchführen, soweit es sich um ein abgeschlossenes Projekt handelt und die zuvor genannten Bestimmungen des Curriculums eingehalten werden.
  5. Im Anschluss an die Praxis, spätestens jedoch im zweiten darauffolgenden Semester, ist ein Seminar im Ausmaß von 1 ECTS-AP zur Aufarbeitung der Praxis zu besuchen, in dem die gewonnenen Erfahrungen in einem schriftlichen Bericht aufgearbeitet und wissenschaftlich reflektiert werden.
  6. Die Praxis einschließlich der Aufarbeitung entfällt auf Antrag, wenn Studierende zumindest ein Semester im Ausland studieren und den Nachweis von 12 ECTS-AP erbringen. Diese 12 im Rahmen des Auslandsstudiums erworbenen ECTS-AP oder vergleichbare Anrechnungspunkte (credits) sind in diesem Fall nicht auf Pflichtfächer, Gebundene oder Freie Wahlfächer des Masterstudiums Betriebswirtschaft anrechenbar. Über diese 12 hinausgehende erworbene ECTS-AP oder vergleichbare Anrechnungspunkte (credits) sind davon unbeschadet einer Anerkennung grundsätzlich zugänglich.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der facheinschlägigen Praxis

Um an der facheinschlägigen Praxis im Rahmen des Masterstudiums teilzunehmen, müssen Studierende folgende Bedingungen erfüllen:

  • Eine gültige Einschreibung im Masterstudium, wie in § 3 des Studienplans definiert.
  • Es wird empfohlen, die facheinschlägige Praxis im 2. oder 3. Semster zu absolvieren.
  • Es sollen die Lehrveranstaltungen „Controlling und Strategische Unternehmensführung II“ und „Controlling und Verhaltenssteuerung“ bereits absolviert worden sein.
  • Eine positive Beurteilung des Projektantrags durch die Abteilung Controlling und Strategische Unternehmensführung. Der Antrag ist mittels des Formulars Anmeldung zur facheinschlägigen Praxis im Masterstudium einzureichen.

Wichtige Schritte für die facheinschlägige Praxis

Einreichen des Projektantrags:

  • Wenn Sie einen Praxisplatz gefunden haben, kontaktieren Sie bitte die Abteilung für Controlling und Strategische Unternehmensführung.
  • Füllen Sie das Formular Anmeldung zur facheinschlägigen Praxis im Masterstudium aus und senden Sie es per E-Mail an IFU_CSU [at] aau [dot] at.
  • Der Antrag für die facheinschlägige Praxis muss spätestens 14 Tage vor Beginn des Semesters, in dem die Praxis absolviert werden soll, eingereicht werden. Dieser ist vom Studierenden zu unterzeichnen.
  • Auf Basis Ihres Antrags wird ein Betreuer oder eine Betreuerin von der Abteilung zugewiesen. Sie erhalten eine Benachrichtigung über die Zuweisung per E-Mail.

Übermittlung der Projektdefinition:

  • Erstellen Sie eine detaillierte Projektdefinition.
  • Senden Sie diese innerhalb der ersten zwei Wochen des Praxissemesters per E-Mail an IFU_CSU [at] aau [dot] at.
  • Die Projektdefinition sollte vom betreffenden Unternehmen bestätigt sein.
  • Falls erforderlich, kann zur Klärung der Projektdefinition ein gemeinsames Gespräch mit dem Unternehmen, der Universität und Ihnen stattfinden.
  • Weitere Informationen zu den erforderlichen Inhalten der Projektdefinition finden Sie hier.

Zulässige Arbeitszeit:

  • Gemäß § 14 Abs. 3 (a) des Studienplans ist die facheinschlägige Praxis über einen Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Monaten innerhalb eines Semesters vorgesehen.
  • Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 30 Stunden betragen.

Inhaltliche Prüfung und Anmeldung zur Lehrveranstaltung:

  • Ihr Antrag wird auf inhaltliche Eignung geprüft. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass die beschriebene Tätigkeit geeignet ist, um Ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erproben und praxisorientiert anzuwenden.
  • Zusätzlich wird geprüft, ob Sie die relevanten Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert haben.
  • Nach Genehmigung Ihres Antrags melden Sie sich im Campus-System der Universität Klagenfurt für die Lehrveranstaltung „Praxis aus Controlling und Strategischer Unternehmensführung“ an, damit Ihre ECTS-Punkte korrekt verbucht werden können. Der facheinschlägigen Praxis sind 11 ECTS-AP zugeordnet.

Durchführung und Betreuung:

  • Während der facheinschlägigen Praxis besteht die Möglichkeit (jedoch keine Pflicht), eine Betreuung durch die Abteilung Controlling und Strategische Unternehmensführung in Anspruch zu nehmen.
  • Diese Betreuung dient primär der Klärung offener Fragen und der Unterstützung bei Problemen während der Praxisphase, nicht jedoch der Lösung des Projektinhalts.

Projektabschluss und Einreichung des Tätigkeitsberichts:

  • Nach Beendigung des Praktikums ist die Praktikumsbestätigung, unterzeichnet vom Praktikumsgeber, einzureichen. Das Formular zur Bestätigung finden Sie hier.
  • Der Tätigkeitsbericht und die Praktikumsbestätigung sind spätestens zwei Wochen vor Beginn des folgenden Semesters per E-Mail an IFU_CSU [at] aau [dot] at zu senden (im PDF-Format).
  • Eine Übersicht über die Mindestanforderungen des Tätigkeitsberichts finden Sie hier.

Seminar zur Aufarbeitung der facheinschlägigen Praxis:

Dieses Seminar, das spätestens im zweiten Semester nach Abschluss der fachspezifischen Praxis absolviert werden sollte, bietet 1 ECTS-AP und dient der gründlichen Analyse und wissenschaftlichen Reflexion der in der Praxis gesammelten Erfahrungen. Die Teilnehmer entwickeln einen schriftlichen Bericht, in dem sie diese Erfahrungen aufarbeiten.

Das Ziel dieses Seminars ist es, die praktischen Kenntnisse im Licht theoretischer Konzepte zu betrachten und zu bewerten, sowie die gewonnenen Erkenntnisse mit Kolleginnen und Kollegen zu teilen. Während für den Tätigkeitsbericht keine Literaturanalyse erforderlich ist (obwohl sie möglich ist), erfordert die Reflexion eine fundierte Auseinandersetzung mit theoretischen Grundlagen, die durch Literaturstudium in einem Reflexionspapier dargestellt wird.

Bitte melden Sie sich zeitnah für die Lehrveranstaltung„Seminar zur Aufarbeitung der Praxis in Controlling und Strategischer Unternehmensführung“ im Campus-System der Universität Klagenfurt an.

In diesem Seminar wird ebenfalls die Erstellung einer etwa 30-minütigen Präsentation gefordert, die sich auf die Darstellung der Problemstellung und die wissenschaftlich fundierte Erörterung der Lösungsansätze konzentriert.

Die Präsentation sollte folgende Kernpunkte beinhalten:

  1. Kurze Darstellung des Praxissemesters:
    • Vorstellung des Unternehmens
    • Beschreibung des zugewiesenen Auftrags
  1. Definition der Problemstellung und Festlegung der Zielsetzung
  2. Theoretische Lösungsansätze:
    • Präsentation verschiedener, von der Theorie abgeleiteter Lösungsmöglichkeiten
    • Erläuterung der jeweiligen Vorgehensweisen
    • Diskussion der Vor- und Nachteile der vorgestellten Ansätze
  1. Umgesetzte Lösung:
    • Beschreibung des gewählten Lösungsweges
    • Begründung der Entscheidung für diesen Ansatz und Darstellung des Vorgehens
  1. Reflexion über Inhalte und Prozess sowie gewonnene Erkenntnisse

Bitte reichen Sie die Präsentation als PDF spätestens eine Woche vor dem festgelegten Präsentationstermin bei der Leitung des Seminars zur Aufarbeitung ein.

Beurteilung:

Eine positive Beurteilung setzt voraus, dass die Studierenden die facheinschlägige Praxis tatsächlich im lt. Curriculum erforderlichen Ausmaß absolviert haben sowie, dass ein qualifizierter Tätigkeitsbericht vorgelegt wird.

Für die positive Beurteilung des Seminars zur Aufarbeitung wird das Reflexionspapier und die Präsentation herangezogen. Darüber hinaus wird auch die Mitarbeit im Seminar beurteilt. Daher besteht daher strikte Anwesenheitspflicht im Seminar zur Aufarbeitung der Praxis.

Masterstudium Angewandte Betriebswirtschaft (12W)

Im Masterstudium Angewandte Betriebswirtschaft wird der Anwendungsorientierung besondere Bedeutung beigemessen. Dazu gehört zum anderen aber insbesondere auch, dass die Studierenden nach erfolgter Spezialausbildung das erworbene Wissen im Rahmen einer verpflichtenden viermonatigen facheinschlägigen Praxis anwenden und erproben sollen. Die dabei gewonnenen Erfahrungen werden in einem dazugehörigen Seminar reflektiert.

Detaillierte Informationen zur Absolvierung der facheinschlägigen Praxis, zu den Anforderungen, zum Praxissemesterbericht und zum Seminar zur Aufarbeitung der Praxis finden Sie hier

weitere Informationen zum Praxissemester

Das Formular zur Anmeldung zur facheinschlägigen Praxis (inkl. weiterer Vorgaben) und das Formular zur Bestätigung des absolvierten Praxissemesters durch das Unternehmen finden Sie hier

zum Anmeldeformular
zum Formular zur Bestätigung des Praxissmesters
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Universität Klagenfurt
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
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+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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