Resolution der Betriebsversammlung des wissenschaftlichen Personals der AAU zum Abberufungsverfahren
Die Betriebsversammlung des wissenschaftlichen Personals der Alpen-Adria-Universität verabschiedete am 19. April 2012 folgende Resolution:
Bereits jetzt ist durch die öffentliche Auseinandersetzung zwischen Universitätsrat und Rektor für die Universität großer ideeller, materieller und finanzieller Schaden entstanden. Ohne Gegenstimme schließt sich die Betriebsversammlung des wissenschaftlichen Personals den Beschlüssen des Senats an, wonach keine gravierenden Gründe für eine Abberufung des Rektors vorliegen. Sie empört sich, dass die unmittelbar betroffenen Universitätsmitglieder weder angemessen informiert und schon gar nicht gehört wurden. Es ist der paradoxe Fall eingetreten, dass Schäden, deren Verhinderung die eigentliche Aufgabe des Universitätsrates ist, gerade von ihm verursacht wurden.
Dem „teuren“ Universitätsrat wird dringend empfohlen, keine schwerwiegenden Beschlüsse zu fassen, die über seine noch kurze Amtszeit hinaus wirken.