UNIVERSITÄT
Parkplätze und Parkordnung der Universität Klagenfurt
Die Parkplätze an der Universität Klagenfurt sind kostenpflichtig
Für das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Universitätsgelände benötigt man eine Parkberechtigung. Die Parkgebührenpflicht gilt ausnahmslos täglich von 0:00 – 24:00 Uhr und gilt für alle Parkflächen. Die Parkordnung regelt die Parkflächen der Universität Klagenfurt.
Übersichtsplan der gebührenpflichtigen Parkflächen.
Parkinformationen für beeinträchtigte Personen
Personen, welche über einen Ausweis gemäß § 29 b StVO oder eine Behindertenpass gemäß §§ 40 ff BBG verfügen, dürfen auf allen Parkflächen der Universität Klagenfurt kostenfrei parken.
Voraussetzung ist, dass der Behindertenausweis bzw. -pass gut sichtbar im Fahrzeug hinterlegt wird.
Zusätzlich finden Sie mehrere Behindertenparkplätze am Gelände der Universität Klagenfurt:
- 2 am Parkplatz West (Lieferanteneinfahrt)
- 4 Innenhof (Einfahrt über West- oder Südparkplatz)
- 2 am Parkplatz Ost
- 2 am Parkplatz Mensa
- 3 am Parkplatz Nord
Übersichtsplan der gebührenpflichtigen Parkflächen
Gebührenordnung
BesucherInnen
Kurzparktickets: € 0,50 pro angefangener 1/2 Stunde
Tagesticket: € 7,–
Kurzpark- und Tagestickets sind bei den Parkautomaten erhältlich.
Standorte der Automaten: Parkplatz West, Parkplatz Vorstufe, Parkplatz Ost (Bushaltestelle), Parkplatz Süd, Mensaparkplatz.
Bedienstete
Dauerkarte: € 10,– pro Monat
Der Betrag wird von der OE Personalmanagement von Ihrem Konto abgebucht. Hierfür ist eine einmalige Einverständniserklärung erforderlich.
Das Ansuchen für eine Dauerparkkarte erhalten Sie bei der Kassa (OE Quästur, Raum S.0.39).
Studierende
4-Monatskarte: € 40,– (Gültigkeit: ab Ausstellungsdatum)
Halbjahreskarte: € 60,– (Gültigkeit: ab Ausstellungsdatum)
Monatskarte: € 13,– (Gültigkeit: ab Ausstellungsdatum)
4-Monats-, Halbjahres- und Monatskarten sind bei der Kassa (OE Quästur, Raum S.0.39) unter Vorlage des Studierendenausweises erhältlich.
FAQ zum Parken an der Universität Klagenfurt
Wo muss ich die Parkkarte/das Parkticket anbringen?
Die Parkkarte/das Parkticket ist gut sichtbar am Armaturenbrett zu hinterlegen.
Wo und wann bekomme ich die Parkkarte?
Parktickets erhalten Sie an den Parkautomaten auf dem Parkgelände.
Bediensteten- und Studierendenkarten sind bei der Kassa (OE Quästur, Raum S.0.39) zu erwerben.
Öffnungszeiten der Kassa
Was passiert mit Fahrzeugen ohne gültige Parkberechtigung und Fahrzeugen auf nicht markierten Parkplätzen?
Die Kontrollorgane hinterlegen einen Erlagschein mit dem Betrag von € 30,– (inkl. MWSt). Bei Nichteinzahlung erfolgt die Weiterleitung an den Rechtsanwalt und die Einleitung gerichtlicher Schritte.
Wer wird abgeschleppt?
• Fahrzeuge auf nicht markierten Parkplätzen
• Verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge
• Fahrzeuge die in Feuerwehr- bzw. Rettungszufahrten abgestellt sind
Wer sind meine Ansprechpersonen?
Für Fragen wenden Sie sich bitte an
GT-Hotline
E-Mail: gt-hotline [at] aau [dot] at
Tel.: +43 463 2700 9108
Raum: Z.0.34b
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Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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